Ausgabe: Herbst 2008

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohn-Riester
leer unterstützt jetzt
leer Altersvorsorge
Der Verwalter als
leer Rechtsberater
200.000.000.000 Euro
no für den Klimaschutz
Energieausweis:
Jetzt ist er Pflicht
Baulandpreise in
no 10 Jahren um
no 100 Prozent gestiegen

Finanzierung | Recht | Steuern

Mehr Kundenschutz für
leer
Hypothekenkunden
leer Keine Lofts im
leer Gewerbegebiet

Immobilienkauf 50+:
zwei Mio. Interessenten

Immer mehr Stürme
Wohnungsbauprämie
läuft weiter
Stromsparlampen:
Auf den Einsatzort
no kommt es an

Mieten | Pacht | Verwaltung

Farbwahlklausel
unwirksam
Eigentümergemeinschaft
kann Grundstücke
no erwerben
Kein Beschluss durch
leer Telefonkonferenz
Balkonsanierung: Keine
Entschädigung wegen
no Nutzungsausfall
Umlagefähiger
Elektrocheck
Aufstellung einer
Garderobe im Treppen-
no haus unzulässig

Zahlen | Preise | Neues

Marburg: Erste Solar-
satzung verabschiedet
Dachziegel mit
Kat-Effekt
Erbbaurecht – eine
Alternative zum Kauf
Die meisten Wohnungen
no gehören privaten
no Vermietern

Energie- oder Fantasie-
no Ausweis?
Offene Immobilienfonds:
Trend zu Auslands-
no immobilien

Eigentümergemeinschaft kann
Grundstücke erwerben

no

Seit der Änderung des Wohnungs­eigentumsgesetzes haben Eigentümer größere Freiheiten. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Gemeinschaft eine in der Wohnanlage zum Kauf stehende Wohnung kauft, um sie ­Besuchern als Gästewohnung zur Verfügung stellen zu können. (Foto: Grabener Verlag)

leer Nach Zuerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch BGH-Rechtsprechung und anschließende gesetzliche Regelung im Rahmen der WEG-Reform ist nunmehr nach einer Entscheidung des OLG Celle klargestellt, dass der Grundstückserwerb sowie der Erwerb von Wohnungs- bzw. Teileigentum durch den rechtsfähigen Verband „Wohnungseigentümergemeinschaft“ eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung sein kann (Beschluss vom 26. Februar 2008, 4 W 213/07). So könne sich nach Auffassung des OLG Celle der Erwerb von Sondereigentum durch die teilrechtsfähige Gemeinschaft insbesondere dann als sinnvoll erweisen, wenn es um den Erwerb einer Hausmeisterwohnung gehe oder um Aufenthaltsräume für Wartungs- und Pflegepersonal oder auch um Geräte- oder Abstellräume. Schließlich könne der Erwerb von Sondereigentum in der Zwangsversteigerung die Gemeinschaft auch vor finanziellen Nachteilen schützen.


 

© Grabener Verlag · Kiel · 2008 | Impressum