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Eigentümergemeinschaft kann
Grundstücke erwerben

Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes haben Eigentümer größere Freiheiten.
So ist es zum Beispiel möglich, dass die Gemeinschaft eine in der Wohnanlage zum Kauf stehende Wohnung kauft, um sie Besuchern als Gästewohnung zur Verfügung stellen
zu können. (Foto: Grabener Verlag)
Nach Zuerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch BGH-Rechtsprechung und anschließende gesetzliche Regelung im Rahmen der WEG-Reform ist nunmehr nach einer Entscheidung des OLG Celle klargestellt, dass der Grundstückserwerb sowie der Erwerb von Wohnungs- bzw. Teileigentum durch den rechtsfähigen Verband „Wohnungseigentümergemeinschaft“ eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung sein kann (Beschluss vom 26. Februar 2008, 4 W 213/07). So könne sich nach Auffassung des OLG Celle der Erwerb von Sondereigentum durch die teilrechtsfähige Gemeinschaft insbesondere dann als sinnvoll erweisen, wenn es um den Erwerb einer Hausmeisterwohnung gehe oder um Aufenthaltsräume für Wartungs- und Pflegepersonal oder auch um Geräte- oder Abstellräume. Schließlich könne der Erwerb von Sondereigentum in der Zwangsversteigerung die Gemeinschaft auch vor finanziellen Nachteilen schützen.
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