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Erbbaurecht – eine Alternative zum Kauf
Das Erbbaurecht, umgangssprachlich auch Erbpacht genannt, ist derzeit ein wenig genutztes Mittel des Immobilienerwerbs. Grundkonzept: Das Grundstück wechselt den Eigentümer nicht. Gegen die Zahlung eines Erbbauzinses erwirbt der Erbbauberechtigte das Recht, das Grundstück zu nutzen und ein Haus darauf zu bauen. Traditionell vergeben vor allem Kirchen oder Gemeinden Erbpacht-Grundstücke. Wer dort ein Haus baut, wird Eigentümer des Hauses. Beim Verkauf des Hauses wird er einen niedrigeren Preis erzielen, als für ein Haus mit dazugehörigem Hausgrundstück. Der Erbbauberechtigte darf die Immobilie auch vermieten oder das Erbbaurecht veräußern. Der Vertrag endet nach einer gewissen Zeit – früher oft nach 99 Jahren, heute ist der Zeitrahmen verhandelbar. Das Haus wird dann rechtlich wieder mit dem Grundstück verbunden und gehört damit dem Grundstückseigentümer. Dieser muss eine vertraglich geregelte Entschädigung an den Erbbauberechtigten bezahlen.
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