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Energieeinsparverordnung 2009
Die Energieeinsparverordnung von 2007 (EnEV 2007), die unter anderem den Energieausweis eingeführt hat, ist reformiert worden. Die Neufassung (EnEV 2009) tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Sie verschärft die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um 30 Prozent. Bei Bestandsgebäuden werden die Anforderungen an die Wärmedurchlässigkeit von Außenbauteilen im Falle eines erheblichen Umbaus um 15 Prozent angehoben. Der höchste zulässige jährliche Primärenergiebedarf eines Gebäudes wird künftig anhand eines Referenzgebäudes bestimmt. Bei der Berechnung des Endenergiebedarfs von Neubauten darf selbsterzeugter Strom aus erneuerbaren Energien angerechnet werden.
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