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Ausgabe: Herbst 2009

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Immobilien als Stabilitätsfaktor

Energieeinspar-
verordnung 2009
Wohnungseigentümer:
Meist Paare mit Kindern
Bundesbürger halten Wohneigentum für gute Altersvorsorge
Baugeldzinsen im Dauertief
Solaranlagen – Investition in die Zukunft
Dachterrassen sind Wohnfläche
BGH gegen Gaspreiserhöhungen
Wasserschaden durch Rohrbruch
Werbungskostenabzug für beruflich genutzte Räume
Geld sparen durch Stromanbieter-Wechsel?
Steigende Nachfrage nach
Wohneigentum
Erbrechtsreform kommt
Das mobile Fertighaus
Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn
Schnäppchen im Ausland?
 

Energieeinsparverordnung 2009

leer Die Energieeinsparverordnung von 2007 (EnEV 2007), die unter anderem den Energieausweis eingeführt hat, ist reformiert worden. Die Neufassung (EnEV 2009) tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Sie verschärft die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um 30 Prozent. Bei Bestandsgebäuden werden die Anforderungen an die Wärmedurchlässigkeit von Außenbauteilen im Falle eines erheblichen Umbaus um 15 Prozent angehoben. Der höchste zulässige jährliche Primärenergiebedarf eines Gebäudes wird künftig anhand eines Referenzgebäudes bestimmt. Bei der Berechnung des Endenergiebedarfs von Neubauten darf selbsterzeugter Strom aus erneuerbaren Energien angerechnet werden.

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