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Wasserschaden durch Rohrbruch
Manche Versicherungen verweigern die Zahlung für Wasserschäden, die auf gebrochene Leitungsrohre zurückzuführen sind, weil ihnen der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet worden sei – nicht jeder Hauseigentümer kommt sofort auf die Idee, dass ein Schaden auf einen Rohrbruch zurückzuführen ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es ausreicht, wenn der Eigentümer die Versicherung dann informiert, wenn er die wahre Schadensursache erkennt (30. 04. 2008, Az. IV ZR 227/06).
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