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Ausgabe: Herbst 2009

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Immobilien als Stabilitätsfaktor

Energieeinspar-
verordnung 2009
Wohnungseigentümer:
Meist Paare mit Kindern
Bundesbürger halten Wohneigentum für gute Altersvorsorge
Baugeldzinsen im Dauertief
Solaranlagen – Investition in die Zukunft
Dachterrassen sind Wohnfläche
BGH gegen Gaspreiserhöhungen
Wasserschaden durch Rohrbruch
Werbungskostenabzug für beruflich genutzte Räume
Geld sparen durch Stromanbieter-Wechsel?
Steigende Nachfrage nach
Wohneigentum
Erbrechtsreform kommt
Das mobile Fertighaus
Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn
Schnäppchen im Ausland?
 

Wasserschaden durch Rohrbruch

leer Manche Versicherungen verweigern die Zahlung für Wasserschäden, die auf gebrochene Leitungsrohre zurückzuführen sind, weil ihnen der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet worden sei – nicht jeder Hauseigentümer kommt sofort auf die Idee, dass ein Schaden auf einen Rohrbruch zurückzuführen ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es ausreicht, wenn der Eigentümer die Versicherung dann informiert, wenn er die wahre Schadensursache erkennt (30. 04. 2008, Az. IV ZR 227/06).

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