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Ausgabe: Herbst 2009

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Immobilien als Stabilitätsfaktor

Energieeinspar-
verordnung 2009
Wohnungseigentümer:
Meist Paare mit Kindern
Bundesbürger halten Wohneigentum für gute Altersvorsorge
Baugeldzinsen im Dauertief
Solaranlagen – Investition in die Zukunft
Dachterrassen sind Wohnfläche
BGH gegen Gaspreiserhöhungen
Wasserschaden durch Rohrbruch
Werbungskostenabzug für beruflich genutzte Räume
Geld sparen durch Stromanbieter-Wechsel?
Steigende Nachfrage nach
Wohneigentum
Erbrechtsreform kommt
Das mobile Fertighaus
Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn
Schnäppchen im Ausland?
 

Keine Abwassergebühren für Gartenbewässerung

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(Foto: Paul-Georg Meister | Pixelio)

leer Wasserkosten sind ein erheblicher Posten bei den Nebenkosten einer Immobilie. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun einen Weg zum Sparen aufgezeigt: Kann der Eigentümer beweisen, dass er einen Teil des Wassers für die Gartenbewässerung verwendet hat, darf die Gemeinde für diese Wassermenge keine Abwassergebühren verlangen (VGH Baden-Württemberg, 19. 03. 2009, Az. 2 S 2650/08). Grundeigentümer sollten bei Gartenbewässerung also einen geeichten Nebenzähler anschaffen – dies kann zu erheblichen Einsparungen bei den Abwasserkosten führen.

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