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Keine Abwassergebühren für Gartenbewässerung

(Foto: Paul-Georg Meister | Pixelio)
Wasserkosten sind ein erheblicher Posten bei den Nebenkosten einer Immobilie. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun einen Weg zum Sparen aufgezeigt: Kann der Eigentümer beweisen, dass er einen Teil des Wassers für die Gartenbewässerung verwendet hat, darf die Gemeinde für diese Wassermenge keine Abwassergebühren verlangen (VGH Baden-Württemberg, 19. 03. 2009, Az. 2 S 2650/08). Grundeigentümer sollten bei Gartenbewässerung also einen geeichten Nebenzähler anschaffen – dies kann zu erheblichen Einsparungen bei den Abwasserkosten führen.
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