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Ausgabe: Herbst 2009

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Immobilien als Stabilitätsfaktor

Energieeinspar-
verordnung 2009
Wohnungseigentümer:
Meist Paare mit Kindern
Bundesbürger halten Wohneigentum für gute Altersvorsorge
Baugeldzinsen im Dauertief
Solaranlagen – Investition in die Zukunft
Dachterrassen sind Wohnfläche
BGH gegen Gaspreiserhöhungen
Wasserschaden durch Rohrbruch
Werbungskostenabzug für beruflich genutzte Räume
Geld sparen durch Stromanbieter-Wechsel?
Steigende Nachfrage nach
Wohneigentum
Erbrechtsreform kommt
Das mobile Fertighaus
Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn
Schnäppchen im Ausland?
 

Änderung der Kostenverteilung bei nachträglichem Dachausbau

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Schlummernde Platzreserven im Dachgeschoss werden häufig für die Erweiterung bestehender Wohnungen genutzt. Mehr Platz und ein wunderbarer Ausblick erhöhen die Wohnqualität. (Foto: Grabener Verlag)

leer Haben Wohnungseigentümer ihre Wohnungen durch Dachausbauten vergrößert, besteht grundsätzlich ein Anspruch anderer Wohnungseigentümer auf Änderung der Kostenverteilung. Nach der neuen Regelung in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung verlangen, insoweit auch eine Änderung der Betriebskostenverteilung. Dabei sind die durch den Ausbau vergrößerten Wohnflächen entsprechend zu ­berücksichtigen. Der Änderungsanspruch besteht grundsätzlich dann, wenn die Wohn- oder Nutzfläche eines Wohnungseigentums um mehr als 25 Prozent vom Miteigentumsanteil abweicht. In diesen Fällen ist ein Festhalten an der geltenden Regelung, also bei einer Verteilung nach Miteigentumsanteilen, unbillig im Sinne der Regelung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG (AG Hannover, Beschluss vom 25. 11. 2008, 483 C 11333/07).

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