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Ausgabe: Herbst 2009

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Immobilien als Stabilitätsfaktor

Energieeinspar-
verordnung 2009
Wohnungseigentümer:
Meist Paare mit Kindern
Bundesbürger halten Wohneigentum für gute Altersvorsorge
Baugeldzinsen im Dauertief
Solaranlagen – Investition in die Zukunft
Dachterrassen sind Wohnfläche
BGH gegen Gaspreiserhöhungen
Wasserschaden durch Rohrbruch
Werbungskostenabzug für beruflich genutzte Räume
Geld sparen durch Stromanbieter-Wechsel?
Steigende Nachfrage nach
Wohneigentum
Erbrechtsreform kommt
Das mobile Fertighaus
Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn
Schnäppchen im Ausland?
 

Großsanierungen erfordern konkreten Finanzierungsplan

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(Foto: Claudia Hautumm | Pixelio)

leer Soll in einer Wohneigentümerversammlung über einen Antrag über eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme beschlossen werden, so sind neben einem präzisen Finanzierungsplan in jedem Fall Alternativangebote vor der Versammlung vorzulegen (AG Velbert, 20. 2. 2009, 18a C 88/08). Bei ­Sanierungsmaßnahmen in einer Größenordnung von 110.000 Euro muss den Wohnungseigentümern vor der Wohneigentümerversammlung innerhalb der zweiwöchigen Einladungsfrist Gelegenheit gegeben werden, die Maßnahmen anhand aussagekräftiger schriftlicher Unterlagen zu prüfen. Liegen im Übrigen keine Vergleichsangebote zu den zu beschließenden Sanierungsmaßnahmen vor, ist ein dennoch gefasster Beschluss wegen Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung bei Anfechtung für ungültig zu erklären.

 

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