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Großsanierungen erfordern
konkreten Finanzierungsplan

(Foto: Claudia Hautumm | Pixelio)
Soll in einer Wohneigentümerversammlung über einen Antrag über eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme beschlossen werden, so sind neben einem präzisen Finanzierungsplan in jedem Fall Alternativangebote vor der Versammlung vorzulegen (AG Velbert, 20. 2. 2009, 18a C 88/08). Bei Sanierungsmaßnahmen in einer Größenordnung von 110.000 Euro muss den Wohnungseigentümern vor der Wohneigentümerversammlung innerhalb der zweiwöchigen Einladungsfrist Gelegenheit gegeben werden, die Maßnahmen anhand aussagekräftiger schriftlicher Unterlagen zu prüfen. Liegen im Übrigen keine Vergleichsangebote zu den zu beschließenden Sanierungsmaßnahmen vor, ist ein dennoch gefasster Beschluss wegen Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung bei Anfechtung für ungültig zu erklären.
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