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Ausgabe: Herbst 2009

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Immobilien als Stabilitätsfaktor

Energieeinspar-
verordnung 2009
Wohnungseigentümer:
Meist Paare mit Kindern
Bundesbürger halten Wohneigentum für gute Altersvorsorge
Baugeldzinsen im Dauertief
Solaranlagen – Investition in die Zukunft
Dachterrassen sind Wohnfläche
BGH gegen Gaspreiserhöhungen
Wasserschaden durch Rohrbruch
Werbungskostenabzug für beruflich genutzte Räume
Geld sparen durch Stromanbieter-Wechsel?
Steigende Nachfrage nach
Wohneigentum
Erbrechtsreform kommt
Das mobile Fertighaus
Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn
Schnäppchen im Ausland?
 

Warmwasserzähler: Kauf, Miete oder Leasing?

leer Wohnungseigentümer können beschließen, ob die zur Ermittlung des Warmwasserverbrauchs erforderlichen Warmwasserzähler gekauft, ­gemietet oder geleast werden. Dabei ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sowie das Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Analyse ausschlaggebend. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass die Miete gegenüber dem Kauf der Geräte vorteilhafter war, unter anderem weil der Preis nicht sofort zu zahlen sei, wodurch sich ein Zinsvorteil ergebe (OLG Düsseldorf, 23. 6. 2008, I-3 Wx 77/08).

 

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