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Warmwasserzähler: Kauf, Miete oder Leasing?
Wohnungseigentümer können beschließen, ob die zur Ermittlung des Warmwasserverbrauchs erforderlichen Warmwasserzähler gekauft, gemietet oder geleast werden. Dabei ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sowie das Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Analyse ausschlaggebend. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass die Miete gegenüber dem Kauf der Geräte vorteilhafter war, unter anderem weil der Preis nicht sofort zu zahlen sei, wodurch sich ein Zinsvorteil ergebe (OLG Düsseldorf, 23. 6. 2008, I-3 Wx 77/08).
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