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Erbrechtsreform kommt
Nach der Erbschaftssteuerreform ist nun auch eine Reform des Erbrechts in Arbeit. Am 2. Juli 2009 wurden die Änderungen vom Bundestag verabschiedet, der Bundesrat muss noch zustimmen. Überarbeitet wurden unter anderem die Gründe, einem Erben den Pflichtteil zu entziehen. Besonderen Schutz erhalten Personen, die dem Erblasser so nahe stehen wie der Ehegatte, Lebenspartner oder sein Kind – also auch Stief- und Pflegekinder. Eine Pflichtteilsentziehung wird ermöglicht, wenn der Pflichtteilsberechtigte diesen Personen mit schweren Straftaten zusetzt. Entfallen wird der Entziehungsgrund des „unsittlichen Lebenswandels“, stattdessen soll eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen. Beim Erbausgleich werden Pflegeleistungen durch Angehörige besser honoriert.
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