.

Ausgabe: Herbst 2009

.

.

.

Immobilien als Stabilitätsfaktor

Energieeinspar-
verordnung 2009
Wohnungseigentümer:
Meist Paare mit Kindern
Bundesbürger halten Wohneigentum für gute Altersvorsorge
Baugeldzinsen im Dauertief
Solaranlagen – Investition in die Zukunft
Dachterrassen sind Wohnfläche
BGH gegen Gaspreiserhöhungen
Wasserschaden durch Rohrbruch
Werbungskostenabzug für beruflich genutzte Räume
Geld sparen durch Stromanbieter-Wechsel?
Steigende Nachfrage nach
Wohneigentum
Erbrechtsreform kommt
Das mobile Fertighaus
Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn
Schnäppchen im Ausland?
 

Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn

leer Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn sind für den Grundstückskäufer nicht bindend. Darauf weist ein Urteil des Bundesgerichtshofes hin. Zwei Nachbarn hatten vereinbart, dass eine über dem Bodenniveau des einen Grundstückes verlau­fende gepflasterte Privatstraße nicht abgestützt zu werden braucht. Der Käufer des tiefer gelegenen Grundstückes befürchtete ein Abrutschen des Weges und forderte Sicherungsmaßnahmen. Die Bundesrichter gaben ihm Recht: Er sei an das durch den Voreigentümer getroffene Gentlemen’s Agreement nicht gebunden (Az. V ZR 31/07).

.  

.

© Grabener Verlag · Kiel · 2009 | Impressum