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Recht auf Wohnen?
Das Recht auf Wohnen soll als Grundrecht in der künftigen EU-Verfassung verankert werden. Das wünscht sich zumindest Frankreich, das zur Zeit die Ratspräsidentschaft innehat. In Deutschland kommt Unterstützung von den Mieterverbänden – obwohl man zugibt, dass es wohl kaum gelingen wird, ein solches Recht einklagbar zu gestalten. In Deutschland ist das Recht auf Wohnen jedoch schon in diversen Landesverfassungen verankert: Nämlich in denen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
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