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Denkmalschutz und Kapitalanlage

In vielen Städten sind ganze Straßenzüge, Plätze oder historische Innenstädte erhaltenswert. Aufgabe des städtebaulichen Denkmalschutzes ist es, diese historischen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter zu erhalten. (Foto: Stihl024 | Pixelio)
Baudenkmäler sind Kulturgüter, deren Erhalt sich der Staat nicht leisten kann. Wer einem solchen Objekt wieder zu altem Glanz verhilft, kann daher staatliche Förderung erwarten. Diese zeigt sich in Steuervorteilen: So können die nach dem Erwerb eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Nutzbarmachung anfallenden Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren komplett abgesetzt werden: 8 Jahre lang mit 9 % und weitere 4 Jahre mit 7 %. Wird das Objekt selbst bewohnt, können 10 Jahre lang 9 % abgezogen werden. Auch die Anschaffungskosten für den Altbau sind steuerlich absetzbar (bis Baujahr 1924 über 40 Jahre mit 2,5 %, Häuser ab 1925 über 50 Jahre mit 2,0 %). Nicht steuerlich relevant sind Grundstücksanteile. Als Investition sind Gebäude mit geringen Anschaffungskosten und hohem Modernisierungsbedarf besonders interessant. Nicht zu vernachlässigen ist die Lage des Objekts: am besten in einer Stadtregion mit guten Entwicklungschancen. Für die Sanierung und Modernisierung von Baudenkmälern existieren zusätzliche Förderungen.
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