Ausgabe: Winter 2008 / 2009

Robuster Immobilienmarkt in Deutschland

Rauchmelder werden in immer mehr Bundesländern zur Pflicht
140.000.000 Euro einsparen
Recht auf Wohnen?
Letzter beim Wohnungs-
neubau
Eigenkapital immer wichtiger
Denkmalschutz und Kapitalanlage
Preisentwicklung für Immobilien
Fördermöglichkeiten für Energiesparer
Mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt
Großes Interesse an deutschen Immobilien
Änderungen für
Eigentümer in 2009
Andere Spielregeln in den USA
Holzpellets-Heizungen beliebt
Schadensersatz durch Bergbau
Bei Leerstand
Rohre leeren

Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn

leer Gefälligkeitsvereinbarungen unter Nachbarn sind für Grundstückskäufer nicht bindend. Darauf weist ein Urteil des Bundesgerichtshofes hin. Zwei Nachbarn hatten vereinbart, dass eine über dem Bodenniveau des einen Grundstückes verlaufende, gepflas­terte Privatstraße nicht abgestützt zu werden brauche. Der Käufer des tiefer gelegenen Grundstückes befürchtete ein Abrutschen des Weges und forderte Sicherungsmaßnahmen. Die Bundesrichter gaben ihm Recht: Er sei an das durch den Voreigentümer getroffene Gentlemen‘s Agreement nicht gebunden
(Az. V ZR 31/07).


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