Ausgabe: Winter 2008 / 2009

Robuster Immobilienmarkt in Deutschland

Rauchmelder werden in immer mehr Bundesländern zur Pflicht
140.000.000 Euro einsparen
Recht auf Wohnen?
Letzter beim Wohnungs-
neubau
Eigenkapital immer wichtiger
Denkmalschutz und Kapitalanlage
Preisentwicklung für Immobilien
Fördermöglichkeiten für Energiesparer
Mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt
Großes Interesse an deutschen Immobilien
Änderungen für
Eigentümer in 2009
Andere Spielregeln in den USA
Holzpellets-Heizungen beliebt
Schadensersatz durch Bergbau
Bei Leerstand
Rohre leeren

Mieterhöhung nach qualifiziertem Mietspiegel

leer Soll die Miete bis zur örtlichen Vergleichsmiete erhöht werden, ist der örtliche Mietspiegel ein bewährtes Begründungsmittel. Existiert ein qualifizierter Mietspiegel mit Angaben für vergleichbare Wohnungen, muss in der Mieterhöhung auf diesen verwiesen werden, auch wenn die Erhöhung z. B. auf drei Vergleichswohnungen gestützt wird. Der Bundesgerichtshof hat nun einem Vermieter Recht gegeben, dessen Mieterhöhung formell beanstandet worden war: Es ging dabei um den Berliner Mietspiegel 2003, der Wohnungen einer bestimmten Mietspanne zuordnet. Der Vermieter hatte darauf verwiesen, ohne die Beträge der Spanne zu nennen und ohne den Mietspiegel beizulegen. Der Bundesgerichtshof hielt dies für ausreichend, wenn – wie hier – der Mietspiegel im Amtsblatt veröffentlicht wurde (Az. VIII ZR 11/07, Urteil vom 12.12.2007).


.

© Grabener Verlag · Kiel · 2008 | Impressum