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Falsche Selbstauskunft
berechtigt zur Kündigung
Der Fragebogen für die Mieter-Selbstauskunft ist zu einem beliebten und wichtigen Instrument beim Finden des richtigen Mieters geworden. Einige Mietinteressenten beantworten jedoch die Fragen nicht wahrheitsgemäß. Das Landgericht Itzehoe hat in einem Urteil darauf hingewiesen, dass dies fatale Folgen für das Mietverhältnis haben kann: Bei Falschauskünften zu bestimmten Fragen – insbesondere solchen zur Bonität – darf der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.
Im verhandelten Fall hatte der Mietinteressent bei der Frage nach Mietschulden aus dem vorherigen Mietverhältnis einen Strich gemacht, obwohl er 6.000 Euro Mietschulden hatte. Das Gericht erklärte sowohl die Frage als auch die Kündigung für rechtmäßig (Az. 9 S 132/07).
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