Ausgabe: Winter 2008 / 2009

Robuster Immobilienmarkt in Deutschland

Rauchmelder werden in immer mehr Bundesländern zur Pflicht
140.000.000 Euro einsparen
Recht auf Wohnen?
Letzter beim Wohnungs-
neubau
Eigenkapital immer wichtiger
Denkmalschutz und Kapitalanlage
Preisentwicklung für Immobilien
Fördermöglichkeiten für Energiesparer
Mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt
Großes Interesse an deutschen Immobilien
Änderungen für
Eigentümer in 2009
Andere Spielregeln in den USA
Holzpellets-Heizungen beliebt
Schadensersatz durch Bergbau
Bei Leerstand
Rohre leeren

Falsche Selbstauskunft
berechtigt zur Kündigung

leer Der Fragebogen für die Mieter-Selbstauskunft ist zu einem beliebten und wichtigen Instrument beim Finden des richtigen Mieters geworden. Einige Mietinteressenten beantworten jedoch die Fragen nicht wahrheitsgemäß. Das Landgericht Itzehoe hat in einem Urteil darauf hingewiesen, dass dies fatale Folgen für das Mietverhältnis haben kann: Bei Falschauskünften zu bestimmten Fragen – insbesondere solchen zur Bonität – darf der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.
Im verhandelten Fall hatte der Mietinteressent bei der Frage nach Mietschulden aus dem vorherigen Mietverhältnis einen Strich gemacht, obwohl er 6.000 Euro Mietschulden hatte. Das Gericht erklärte sowohl die Frage als auch die Kündigung für rechtmäßig (Az. 9 S 132/07).

 


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