Ausgabe: Winter 2008 / 2009

Robuster Immobilienmarkt in Deutschland

Rauchmelder werden in immer mehr Bundesländern zur Pflicht
140.000.000 Euro einsparen
Recht auf Wohnen?
Letzter beim Wohnungs-
neubau
Eigenkapital immer wichtiger
Denkmalschutz und Kapitalanlage
Preisentwicklung für Immobilien
Fördermöglichkeiten für Energiesparer
Mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt
Großes Interesse an deutschen Immobilien
Änderungen für
Eigentümer in 2009
Andere Spielregeln in den USA
Holzpellets-Heizungen beliebt
Schadensersatz durch Bergbau
Bei Leerstand
Rohre leeren

Dachrinnenreinigung umlegen

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Foto: Hamfel | Pixelio

leer Die Kosten für eine Reinigung von Dachrinnen können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 167/03, 7.4.2004) als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Dachrinnenreinigung ausdrücklich im Mietvertrag bei den umlagefähigen Betriebskosten als Kostenart aufgeführt wird. Wichtig: Die Dachrinnenreinigung muss regelmäßig anfallen. Eine einmalige Verstopfung aufgrund besonders hohen Laubaufkommens fällt wie etwa eine einmalige Reparatur des Aufzugs nicht unter die umlagefähigen Betriebskosten.

 


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