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Änderungen für Eigentümer in 2009

Viele neue Gesetze und Regelungen treten zum Beginn des neuen Jahres in Kraft.
Im Mittelpunkt stehen auch in diesem Jahr neue Möglichkeiten und Anreize
zum Energiesparen. (Foto: Bernd Sterzl | Pixelio)
Das Jahr 2009 hält für Immobilieneigentümer einige Änderungen bereit. So wird der Energieausweis ab 1.1.2009 für nach 1965 fertig gestellte Wohngebäude Pflicht – ab 1.7.2009 auch für bestehende Nichtwohngebäude. 2009 soll eine weitere Reform der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeleitet werden – darin werden u. a. die Wärmedämmwerte diverser Außenbauteile angehoben. Die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Energieeinsparung werden weiter aufgestockt. Die ab 1.1.2009 wirksame Abgeltungssteuer ändert für Immobilieneigentümer nichts; ab dem Stichtag gekaufte Anteile an offenen Immobilienfonds dagegen unterliegen ihr. Laut Jahressteuergesetz 2009 gilt für noch laufende Eigenheimzulagen, dass Kinder bis zum 27. Lebensjahr die Kinderzulage erhalten. Die Wohnungsbauprämie gibt es ab 2009 bei Neuverträgen nur noch, wenn das Geld zweckgebunden für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird. Die Zweckbindung entfällt durch Zeitablauf nicht mehr.
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