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Schadensersatz durch Bergbau
Hauseigentümer in Bergbaugebieten können aufatmen: Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes erweitert ihre Chancen auf Schadensersatz. Im konkreten Fall ging es um ein vermietetes Haus im Saarland, das seit 2000 immer wieder Erderschütterungen zwischen 1,9 und 3,7 auf der Richterskala ausgesetzt war. In Innen- und Außenwänden und dem Fußboden zeigten sich Risse. Der erzielbare Mietwert hatte sich um 200 Euro im Monat verringert. Das Bergbauunternehmen war der Ansicht, mit dem Beseitigen der Risse sei es getan. Der Bundesgerichtshof betonte, dass hier nicht allein die Spezialregelungen über Bergbauschäden zur Anwendung kommen dürften. Auch der Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches sei anwendbar – nach dieser Vorschrift kann ein Geldausgleich für wesentliche Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung gezahlt werden, was ggf. den Mietausfall einschließt (Urteil vom 19.9.2008, Az. V ZR 28/08).
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