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Bei Leerstand Rohre leeren

Foto: Paul-Georg Meister | Pixelio
Versicherungen versprechen bei Vertragsabschluss oft mehr, als sie halten. So wird auch bei der Gebäudeversicherung versucht, durch Fahrlässigkeitsvorwürfe und Gefahrenausschlüsse Auszahlungen zu reduzieren. Hauseigentümer sollten bei zeitweilig nicht genutzten Gebäuden daran denken, nicht nur das Wasser abzustellen, sondern auch die Rohrleitungen und wassergefüllten Behälter leerlaufen zu lassen. Befindet sich noch Wasser in den Rohren und kommt es zum Wasserschaden, zahlen viele Versicherungen nämlich nicht. Als nicht genutztes Gebäude gilt auch ein Haus, das nach dem Eigentümerwechsel nur für die Renovierungsdauer leer steht (Landgericht München I, Az. 26 O 18143/06). Dass der Käufer hier die Versicherungsbedingungen gar nicht kannte, war irrelevant.
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