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Mieterhöhung nach
Fassadenverkleidung
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung kann nicht nur in Hinblick auf eine angebrachte Dämmschicht erfolgen, sondern auch für eine darauf angebrachte Verklinkerung der Fassade. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf. Ein Mieter hatte sich gegen den Erhöhungsanteil gesträubt, weil er die auf der Styropordämmung angebrachten Klinker-Riemchen als reinen Luxus ansah. Das Gericht war anderer Ansicht: Es betrachtete die Verklinkerung als Teil der Gesamtmaßnahme und verwies auf den erheblich geringeren Instandhaltungsaufwand gegenüber der vorher verputzten Fassade
(Az. 20 C 1848/06).
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