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Dichtheitsprüfung für
Abwasserrohre

Bis zu 80 Prozent der privaten Abwasserkanäle in Deutschland sollen undicht sein. Deshalb regelt seit dem 31. Juli 2009 der § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes, dass Abwasseranlagen nur nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden dürfen, die in Normen festgelegt sind (DIN 1986 Teil 30 und EN 1610). Bis zum 31. Dezember 2015 muss für jede häusliche Abwasseranlage eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden, bei Umbauten an der Anlage im Zuge des Umbaus. Die Prüfung ist alle 20 Jahre zu wiederholen. Der durchführende Fachbetrieb erteilt einen Prüfungsnachweis, der aufzubewahren ist. In Wasserschutzgebieten ist die Prüfung meist bis Ende 2009 durchzuführen. Ausreichend ist eine Kamerabefahrung der Rohre. Hauseigentümer sollten Preisvergleiche durchführen und örtliche Firmen beauftragen. Die Kosten für eine Prüfung beim Einfamilienhaus mit sechs bis sieben Meter Rohrleitung betragen 300 bis 500 Euro.
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