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Ausgabe: Winter 2009 / 2010

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Aussichtsreich: Immobilien 2010

Wohnimmobilien als Anlage immer interessanter
448.000 Verkaufsfälle im Jahr
Wohneigentumsquote
Heizkosten steigen trotz geringeren Verbrauchs
Mieten entwickeln sich uneinheitlich
Zinsen weiter auf Tiefststand
Mieterhöhung nach
Fassadenverkleidung
Dichtheitsprüfung für
Abwasserrohre
Innendämmung nicht grundsätzlich schlecht
Öko-Immobilien im Kommen
Privater Solarstrom: Deutschland führend
Qualifizierte Mietspiegel sind realistisch
Kein Pferdestall vor dem
Nachbarhaus
Tipps zum Heizkosten-Sparen
 

Muss der Stellplatzvermieter Schnee räumen?

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Wer einen Stellplatz für sein Auto gemietet hat, kann nicht damit rechnen, dass im Mietpreis das Schneeräumen enthalten ist und der Vermieter den Parkplatz im ­Winter von Schnee und Eis befreit. (Foto: Karl-Heinz Liebisch | Pixelio)

leer Der Vermieter eines PKW-Stellplatzes ist dem Mieter grundsätzlich nicht zum Winterdienst verpflichtet, entschied das OLG Düsseldorf. Bereits für öffentliche Parkplätze gilt, dass eine Streupflicht lediglich bei großer Ausdehnung und großem Fassungsvermögen oder bei schnellem Fahrzeugwechsel besteht. Dem Autofahrer kann zugemutet werden, Gefahren auf kurzen Strecken selbst zu meistern. Ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer stelle sich in der Regel durch eigene Vorkehrungen auf die winterlichen Verhältnisse ein. Die für öffentliche Parkplätze entwickelten Grundsätze für Streupflichten gelten erst recht auf vollkommen untergeordneten privaten Stellplätzen. Der Mieter ist gehalten, durch geeignetes Schuhwerk oder Mitnahme von Hilfsmitteln zur Schnee- oder Eisbeseitigung selbst Vorkehrungen zur Schadensvermeidung zu treffen. Tut er dies nicht und zieht er sich bei einem Sturz Schäden zu, so hat sich – in Juristendeutsch – sein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht (OLG Düsseldorf, 19. Mai 2008, I-24 U 161/07).

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