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Ausgabe: Winter 2009 / 2010

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Aussichtsreich: Immobilien 2010

Wohnimmobilien als Anlage immer interessanter
448.000 Verkaufsfälle im Jahr
Wohneigentumsquote
Heizkosten steigen trotz geringeren Verbrauchs
Mieten entwickeln sich uneinheitlich
Zinsen weiter auf Tiefststand
Mieterhöhung nach
Fassadenverkleidung
Dichtheitsprüfung für
Abwasserrohre
Innendämmung nicht grundsätzlich schlecht
Öko-Immobilien im Kommen
Privater Solarstrom: Deutschland führend
Qualifizierte Mietspiegel sind realistisch
Kein Pferdestall vor dem
Nachbarhaus
Tipps zum Heizkosten-Sparen
 

Kaminofenanschluss

.leer Schließt ein Wohnungseigentümer seinen Kamin­ofen so an einen Schornstein an, dass weitere Eigentümer diesen Schornstein nicht mehr nutzen können, müssen die übrigen Eigentümer diesen Nachteil nicht hinnehmen. Dies gilt auch dann, wenn kein weiterer Eigentümer den Kamin tatsächlich nutzt, entschied das OLG München. Würde man den Kaminanschluss zulassen, liefe dies auf eine Sondernutzung durch den Kaminofenbetreiber hinaus. Sondernutzungsrechte sind jedoch nicht durch Beschluss einräumbar.

(Foto: Foto: epr | Hase)

TIPP: Sind die übrigen Eigentümer dauerhaft nicht an der Kaminnutzung interessiert, kann durch Vereinbarung aller Eigentümer ein entsprechendes Sondernutzungsrecht eingeräumt werden (§ 10 Abs. 2 S. 2 WEG / OLG München, 08. September 2008, 32 Wx 99/08, ZWE 2008, 488).

 

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