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Ausgabe: Winter 2009 / 2010

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Aussichtsreich: Immobilien 2010

Wohnimmobilien als Anlage immer interessanter
448.000 Verkaufsfälle im Jahr
Wohneigentumsquote
Heizkosten steigen trotz geringeren Verbrauchs
Mieten entwickeln sich uneinheitlich
Zinsen weiter auf Tiefststand
Mieterhöhung nach
Fassadenverkleidung
Dichtheitsprüfung für
Abwasserrohre
Innendämmung nicht grundsätzlich schlecht
Öko-Immobilien im Kommen
Privater Solarstrom: Deutschland führend
Qualifizierte Mietspiegel sind realistisch
Kein Pferdestall vor dem
Nachbarhaus
Tipps zum Heizkosten-Sparen
 

Kein unterschiedlicher Umlagemaßstab bei Wasserkosten

leer Verfügen in einem Mietshaus nicht alle Wohnungen über Wasserzähler, darf der Vermieter die anfallenden Kosten nach dem Anteil der Wohnfläche umlegen. Der Mieter einer Wohnung, die über einen Wasserzähler verfügt, kann sich nicht weigern, den Nachzahlungsbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung zu zahlen, in der bei der Position Wasserkosten die Umlage nach der Fläche, nicht aber nach dem Verbrauch erfolgte.

TIPP: Sind sämtliche Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet, kann der Vermieter durch einseitige Erklärung den Umlagemaßstab ändern. Der Mieter kann eine Änderung des Umlagemaßstabs nur beanspruchen, wenn die Beibehaltung des bisherigen Maßstabs krass unbillig wäre (BGH 12. März 2008, VIII ZR 188/07).

 

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