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Blumenschmuck im Treppenhaus
Immer wieder gibt es in Mehrfamilienhäusern Streit um individuelle Dekorationen im Treppenhaus. Einen solchen Fall hatte das Amtsgericht Münster zu entscheiden: Eine Mieterin hatte nicht nur Töpfe mit Blumenschmuck aller Art im Treppenhaus verteilt, sondern auch noch die Lampen abmontiert und durch Leuchten ihres Geschmacks ersetzt. Dies wurde den anderen Mietern und dem Vermieter zu bunt. Das Gericht gab ihnen Recht: In einem Mehrparteienhaus darf kein Mieter für sich das alleinige Recht beanspruchen, Gemeinschaftsräume zu gestalten (Az. 38 C 1858/08).
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