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Kein Pferdestall vor dem
Nachbarhaus
Hauseigentümer müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Gemeinde einem Nachbarn in zehn Metern Entfernung zu ihrem Wohnhaus einen Pferdestall genehmigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Nicht akzeptabel sind, so die Richter, insbesondere die auch bei sorgfältiger Pflege auftretenden Gerüche sowie ein möglicher Ungezieferbefall der Tiere. Erschwerend kam hinzu, dass der genehmigte Stall in einem reinen Wohngebiet lag (VG Koblenz, Az. 1 K 1256/08). In einem Mischgebiet kann die Sache laut Gericht ganz anders aussehen.
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