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Ausgabe: Winter 2009 / 2010

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Aussichtsreich: Immobilien 2010

Wohnimmobilien als Anlage immer interessanter
448.000 Verkaufsfälle im Jahr
Wohneigentumsquote
Heizkosten steigen trotz geringeren Verbrauchs
Mieten entwickeln sich uneinheitlich
Zinsen weiter auf Tiefststand
Mieterhöhung nach
Fassadenverkleidung
Dichtheitsprüfung für
Abwasserrohre
Innendämmung nicht grundsätzlich schlecht
Öko-Immobilien im Kommen
Privater Solarstrom: Deutschland führend
Qualifizierte Mietspiegel sind realistisch
Kein Pferdestall vor dem
Nachbarhaus
Tipps zum Heizkosten-Sparen
 

Kein Pferdestall vor dem Nachbarhaus

leer Hauseigentümer müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Gemeinde einem Nachbarn in zehn Metern Entfernung zu ihrem Wohnhaus einen Pferdestall genehmigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Nicht akzeptabel sind, so die Richter, insbesondere die auch bei sorgfältiger Pflege auftretenden Gerüche sowie ein möglicher Ungezieferbefall der Tiere. Erschwerend kam hinzu, dass der genehmigte Stall in einem reinen Wohngebiet lag (VG Koblenz, Az. 1 K 1256/08). In einem Mischgebiet kann die Sache laut Gericht ganz anders aussehen.

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