Ausgabe: Winter 2010/2011

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Was bringt das Jahr 2011?

Umlage der Sanierungskosten auf Mieter
950.000.000 Euro für
Gebäudesanierung
Verkäufe und Preise im Plus
EU-Vergleich: Hauskauf in Deutschland richtig günstig
Haften Gemeinden für Schlaglöcher?
Einkaufszentren stärker gefragt
Nur geringfügige Inflation
Deutsche sparen fleißig Wasser
Keine Videoüberwachung
beim Nachbarn
GEZ: Auch Unverheiratete ­zahlen nur einmal
Wer haftet für Schäden durch
Silvesterraketen?
Thermografiefotos: Schwarze Schafe unterwegs
Fürs Alter umbauen mit staatlicher Förderung
US-Immobilienmarkt:
Chinesen am Start
Mehrfamilienhaus mit
Wechselfassade
Google – Stand der Dinge
 

Schonfrist bei Mieterzahlungen

leer „Samstag ist kein Werktag“, entschied der Bundesgerichtshof (Az: VIII ZR 129/09). Diese zeitliche Einstufung war bei Mietzahlungen lange Zeit umstritten. Grundlage für die Entscheidung war, dass die Mieten heute überlicherweise per Überweisung getätigt werden. Weil bei Banken aber samstags nicht gearbeitet wird, ist nicht gewährleistet, dass die Transaktion den Empfänger rechtzeitig erreicht. Die Karenzzeit von drei Werktagen muss dem Mieter aber ungeschmälert zur Verfügung stehen. Daher gilt nun: Fällt der erste Tag des Monats auf einen Freitag, so hat der Mieter mit dem Zahlungseingang beim Vermieter Zeit bis zum folgenden Dienstag.

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