Ausgabe: Winter 2010/2011

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Was bringt das Jahr 2011?

Umlage der Sanierungskosten auf Mieter
950.000.000 Euro für
Gebäudesanierung
Verkäufe und Preise im Plus
EU-Vergleich: Hauskauf in Deutschland richtig günstig
Haften Gemeinden für Schlaglöcher?
Einkaufszentren stärker gefragt
Nur geringfügige Inflation
Deutsche sparen fleißig Wasser
Keine Videoüberwachung
beim Nachbarn
GEZ: Auch Unverheiratete ­zahlen nur einmal
Wer haftet für Schäden durch
Silvesterraketen?
Thermografiefotos: Schwarze Schafe unterwegs
Fürs Alter umbauen mit staatlicher Förderung
US-Immobilienmarkt:
Chinesen am Start
Mehrfamilienhaus mit
Wechselfassade
Google – Stand der Dinge
 

Mieter muss neues Messgerät dulden

leer § 4 der Heizkostenverordnung schreibt vor, dass der Vermieter den anteiligen Verbrauch der Nutzer von Wärme und Warmwasser erfassen muss. Der Mieter hat es zu dulden, dass zu diesem Zweck Messgeräte in der Wohnung installiert werden. Der Bundesgerichtshof verurteilte kürzlich einen Mieter dazu, Handwerker in die Wohnung zu lassen, damit ein weiterer Heizkostenverteiler eingebaut und ein vorhandener zwecks Funkerfassung der Ablesedaten umprogrammiert werden konnte. Der neue Heizkostenverteiler sollte Daten messen, die bisher noch nicht erfasst worden waren. Mieter seien verpflichtet, alle Maßnahmen zur Installation eines geeigneten Gebrauchserfassungssystems zu dulden (Urteil vom 12.05.2010, Az. VIII ZR 170/09).

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