Ausgabe: Winter 2010/2011

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Was bringt das Jahr 2011?

Umlage der Sanierungskosten auf Mieter
950.000.000 Euro für
Gebäudesanierung
Verkäufe und Preise im Plus
EU-Vergleich: Hauskauf in Deutschland richtig günstig
Haften Gemeinden für Schlaglöcher?
Einkaufszentren stärker gefragt
Nur geringfügige Inflation
Deutsche sparen fleißig Wasser
Keine Videoüberwachung
beim Nachbarn
GEZ: Auch Unverheiratete ­zahlen nur einmal
Wer haftet für Schäden durch
Silvesterraketen?
Thermografiefotos: Schwarze Schafe unterwegs
Fürs Alter umbauen mit staatlicher Förderung
US-Immobilienmarkt:
Chinesen am Start
Mehrfamilienhaus mit
Wechselfassade
Google – Stand der Dinge
 

Gewerbemietvertrag: Übertragung auf Nachmieter

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leer Gewerbemietverträge sind häufig langfristige Zeitmietverträge. Die Einschränkungen des Wohnraummietrechts gelten nicht. Wie verhält es sich aber, wenn der Mieter vorzeitig aus dem Mieterverhältnis heraus möchte? Neben der Untervermietung bis zum Vertragsende kann der Vertrag auch im Ganzen auf einen Nachmieter übertragen werden. Dazu kann ein dreiseitiger Vertrag unter Einbeziehung des Vermieters abgeschlossen werden – oder ein zweiseitiger zwischen altem und neuem Mieter, dem der Vermieter zustimmen muss. Diese Zustimmung ist an keine besondere Form gebunden – nicht einmal, wenn laut Mietvertrag Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen. Eine mündliche Gratulation zur erfolgreichen Nachmietersuche reicht aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.5.2007, Az. I-24 U 128/06).

Foto: Mueritz | Flickr

 

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