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Ausgabe: Winter 2011 / 2012

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2012 bringt neue Regeln im Immobilienbereich
Energiepreise bis 2030 verdoppelt?
Immobilien-Investitionen:
80.750.000.000 Euro
Kaltmieten müssen aufholen
Jetzt günstig finanzieren
Kamine und Öfen: Heiß geliebt in der kalten Jahreszeit
Wann ist die Verwertungskündigung zulässig?
Wie wird der Beleihungswert ermittelt?
Garagen im Wohngebiet
Immobilienblase: keine Gefahr
Innendämmung spart Energie
Vorsteuerabzug bei Fotovoltaik-Nutzung
Häuser nicht auskühlen lassen
Versicherung darf nicht den Handwerker bestimmen
Schmalstes Haus: 72 cm
Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst weiter
Verletzung am Gartenzaun
 

Die wichtigsten Themen:

2012 bringt neue Regeln im Immobilienbereich
Immobilieneigentümer haben gut lachen. Veränderungen werden lange vorher angekündigt, ganz anders als die Umwälzungen in der Finanzwirtschaft.
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Kamine und Öfen: Heiß geliebt in der kalten Jahreszeit
Im Winter schenkt ein offener Kamin wie dieser von Arne Jacobsen in der Villa Sörensen bei Helsingör in Dänemark wohlige Wärme und ist ein gemütlicher Ort für Geselligkeit.
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Wer soll Schnee räumen?
Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht meistens auf die Grundstückseigentümer. Diese übertragen die Verkehrssicherungspflicht oft weiter auf ihre Mieter. Der Eigentümer behält weiterhin eine Überwachungspflicht.

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Häuser nicht auskühlen lassen
Energieberater empfehlen eine geringe Nachtabsenkung der Heizung, weil das Wiederanfahren der Heizung am frühen Morgen besonders viel Energie verbraucht.

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(Foto oben: Qay | Flickr.com)

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