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Ausgabe: Winter 2011 / 2012

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2012 bringt neue Regeln im Immobilienbereich
Energiepreise bis 2030 verdoppelt?
Immobilien-Investitionen:
80.750.000.000 Euro
Kaltmieten müssen aufholen
Jetzt günstig finanzieren
Kamine und Öfen: Heiß geliebt in der kalten Jahreszeit
Wann ist die Verwertungskündigung zulässig?
Wie wird der Beleihungswert ermittelt?
Garagen im Wohngebiet
Immobilienblase: keine Gefahr
Innendämmung spart Energie
Vorsteuerabzug bei Fotovoltaik-Nutzung
Häuser nicht auskühlen lassen
Versicherung darf nicht den Handwerker bestimmen
Schmalstes Haus: 72 cm
Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst weiter
Verletzung am Gartenzaun
 

2012 bringt neue Regeln im Immobilienbereich

. . Immobilieneigentümer haben gut lachen. Veränderungen werden lange vorher angekündigt, ganz anders als die Umwälzungen in der Finanzwirtschaft. (Foto: Qay | Flickr.com)

leer Für 2012 steht die Neufassung der Energieeinsparverordnung an. Darin werden die energetischen Anforderungen an Neubauten weiter erhöht. Die Energieausweise müssen Miet- oder Kaufinteressenten künftig unaufgefordert ­vorgelegt werden. In Verkaufs- und Vermietungsanzeigen soll eine Energiekennzahl angegeben werden. Für Energieausweise werden strengere Qualitätsrichtlinien eingeführt, um die Erstellung von Ausweisen mit Fantasiedaten via Internet zu unterbinden. Angedacht sind Steuererleichterungen für modernisierungswillige Eigentümer: Steuerpflichtige sollen jährlich zehn Prozent der Aufwendungen zum Beispiel für Wärmedämmung über zehn Jahre steuermindernd geltend machen können. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll mit neuen Fördermitteln aufgestockt werden. Wichtige Änderungen für Vermieter und Mieter verspricht das Mietrechtsänderungsgesetz: Es soll die Möglichkeit von Mietminderungen bei energetischen Modernisierungsarbeiten einschränken und die Kündigung bei Rückstand mit der Kautionszahlung sowie die Räumung von Wohnungen erleichtern.

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