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2012 bringt neue Regeln im Immobilienbereich
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Immobilieneigentümer haben gut lachen. Veränderungen werden lange vorher angekündigt, ganz anders als die Umwälzungen in der Finanzwirtschaft.
(Foto: Qay | Flickr.com) |
Für 2012 steht die Neufassung der Energieeinsparverordnung an. Darin werden die energetischen Anforderungen an Neubauten weiter erhöht. Die Energieausweise müssen Miet- oder Kaufinteressenten künftig unaufgefordert vorgelegt werden. In Verkaufs- und Vermietungsanzeigen soll eine Energiekennzahl angegeben werden. Für Energieausweise werden strengere Qualitätsrichtlinien eingeführt, um die Erstellung von Ausweisen mit Fantasiedaten via Internet zu unterbinden. Angedacht sind Steuererleichterungen für modernisierungswillige Eigentümer: Steuerpflichtige sollen jährlich zehn Prozent der Aufwendungen zum Beispiel für Wärmedämmung über zehn Jahre steuermindernd geltend machen können. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll mit neuen Fördermitteln aufgestockt werden. Wichtige Änderungen für Vermieter und Mieter verspricht das Mietrechtsänderungsgesetz: Es soll die Möglichkeit von Mietminderungen bei energetischen Modernisierungsarbeiten einschränken und die Kündigung bei Rückstand mit der Kautionszahlung sowie die Räumung von Wohnungen erleichtern.
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