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Ausgabe: Winter 2011 / 2012

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2012 bringt neue Regeln im Immobilienbereich
Energiepreise bis 2030 verdoppelt?
Immobilien-Investitionen:
80.750.000.000 Euro
Kaltmieten müssen aufholen
Jetzt günstig finanzieren
Kamine und Öfen: Heiß geliebt in der kalten Jahreszeit
Wann ist die Verwertungskündigung zulässig?
Wie wird der Beleihungswert ermittelt?
Garagen im Wohngebiet
Immobilienblase: keine Gefahr
Innendämmung spart Energie
Vorsteuerabzug bei Fotovoltaik-Nutzung
Häuser nicht auskühlen lassen
Versicherung darf nicht den Handwerker bestimmen
Schmalstes Haus: 72 cm
Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst weiter
Verletzung am Gartenzaun
 

Garagen im Wohngebiet

leer Garagen gehören in Wohngebieten zu einer normalen Nutzung des Grundstücks dazu, ihre Errichtung an den Grundstücksgrenzen ist sogar privilegiert. Deshalb können Nachbarn deren Bau meistens nicht einmal mit dem Argument einer stärkeren Verschattung verhindern. Ein Nachbar wollte den Garagenbau mit der Berufung auf die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes verhindern und scheiterte damit vor dem Oberverwaltungsgericht Saarland (Az. 2 B 308/10, 08.12.2010). Eine angeblich gesteigerte subjektive Empfindlichkeit des Nachbarn ließ das Oberverwaltungsgericht als Argument gegen die Garage nicht gelten.

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