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Garagen im Wohngebiet
Garagen gehören in Wohngebieten zu einer normalen Nutzung des Grundstücks dazu, ihre Errichtung an den Grundstücksgrenzen ist sogar privilegiert. Deshalb können Nachbarn deren Bau meistens nicht einmal mit dem Argument einer stärkeren Verschattung verhindern. Ein Nachbar wollte den Garagenbau mit der Berufung auf die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes verhindern und scheiterte damit vor dem Oberverwaltungsgericht Saarland (Az. 2 B 308/10, 08.12.2010). Eine angeblich gesteigerte subjektive Empfindlichkeit des Nachbarn ließ das Oberverwaltungsgericht als Argument gegen die Garage nicht gelten.
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