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Ausgabe: Winter 2011 / 2012

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2012 bringt neue Regeln im Immobilienbereich
Energiepreise bis 2030 verdoppelt?
Immobilien-Investitionen:
80.750.000.000 Euro
Kaltmieten müssen aufholen
Jetzt günstig finanzieren
Kamine und Öfen: Heiß geliebt in der kalten Jahreszeit
Wann ist die Verwertungskündigung zulässig?
Wie wird der Beleihungswert ermittelt?
Garagen im Wohngebiet
Immobilienblase: keine Gefahr
Innendämmung spart Energie
Vorsteuerabzug bei Fotovoltaik-Nutzung
Häuser nicht auskühlen lassen
Versicherung darf nicht den Handwerker bestimmen
Schmalstes Haus: 72 cm
Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst weiter
Verletzung am Gartenzaun
 

Energiepreise bis 2030 verdoppelt?

leer Die privaten Haushalte in Deutschland wenden derzeit rund sieben bis acht Prozent ihres Einkommens für Energie auf. Bis 2030 werden es nach Schätzung der Europäischen Kommission laut FAZ 15 Prozent sein. In die Berechnung sind auch Aufwendungen für die energetische Sanierung von Häusern und effizientere Autos eingeflossen. Vor diesem Hintergrund haben die Bundesministerien für Verbraucherschutz und Wirtschaft den Start der neutralen Schlichtungsstelle Energie e.V. am 1. November 2011 begrüßt. Diese vermittelt in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenfrei.

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