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Mietwohnung ist kein Hühnerstall
Hühner sind Nutztiere, „deren Haltung in unserem Kulturkreis typischerweise nicht in Stadtwohnungen, sondern im ländlichen Bereich (...) in gesonderten Ställen stattfindet.“ Diese Aussage des Amtsgerichts Köln erscheint selbstverständlich – nicht jedoch für den Mieter, der zwei Exemplare dieser Tierart in seiner Wohnung im Mehrfamilienhaus hegte und die regelmäßige Versorgung mit frischen Frühstückseiern genoss. Auf dem Balkon hatten die Tiere einen Verschlag als Stall, im Gemeinschaftshof gab es Auslauf. Die Nachbarn beschwerten sich jedoch beim Vermieter über „Scharrlotte“ und „Hennriette.“ Der verlangte die Abschaffung. Der Amtsrichter konnte dies nachvollziehen. Er befürchtete, es andernfalls bald mit Gänsen und Emus in Mietwohnungen zu tun zu bekommen (Az. 214 C 255/09).
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