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Ausgabe: Herbst 2010

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Immobilien leiten Aufschwung ein

Solarförderung – der aktuelle Stand
1.100.000 Zweitwohnungen
Pensionäre am häufigsten Immobilieneigentümer
Hypothekenzinsen weiter
historisch niedrig
Restschuld im Durchschnitt bei 101.000 Euro
Wann ist der Überbau zu dulden?
Entwicklung der Mieten 2010
Doppelte Haushaltsführung
Mit Muskeln zum Eigenheim?
Blitzschlag-Vorsorge
Baumhaus: Spielplatz oder Wohnort ...
Mietwohnung ist kein Hühnerstall
Nachbarn sind hilfsbereit
Schattenwurf durch Bäume des Nachbarn
Ferienwohnungen geben
Anlass zur Freude
 

Schattenwurf durch Bäume des Nachbarn

leer Es kommt immer wieder vor, dass unter Nachbarn auch Verletzungen des Luftraums, Lichteinstrahlungen von Lampen oder Schattenwurf auf ein Grundstück zum Streit führen. Über den letzteren Fall hatte jüngst das Landgericht Berlin zu entscheiden. Ein Grundstückseigentümer hatte von seinem Nachbarn das Fällen mehrerer voluminöser Bäume verlangt. Sein Grundstück werde durch die Bäume partiell „beschattet“, so dass ein sommerliches Sonnenbad nur noch an bestimmten Grundstücksstellen möglich sei. Die Richter entschieden jedoch zu seinen Ungunsten: Zur Kettensäge greifen müsse der Nachbar erst bei völliger Verschattung, nicht bei nur eingeschränkter Sonneneinstrahlung. Zu beachten sei darüber hinaus auch die Baumschutzsatzung, nach der Bäume im Alter von mehr als fünf Jahren nicht mehr gefällt werden dürften (Landgericht Berlin, Az. 57 S 82/08).

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