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Endspurt unseres großen Fotowettbewerbs
"Nowak Immobilienfoto-Award 2012"

Und das gibt es zu gewinnen:

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1. Preis:
Barpreis im Wert von 500,- Euro

2. Preis:
Digitalkamera im Wert von 200,- Euro

3. Preis:
Gutschein vom Hotel Edelweiss in Berchtesgaden
im Wert von 100,- Euro

Ablauf des Fotowettbewerbs:

Einreichung bzw. Einsendung von Fotos: Teilnehmer können ihre Fotos auf zwei Wegen an uns übermitteln und dadurch am Fotowettbewerb teilnehmen:

  1. Senden Sie Ihre Fotos digital per E-Mail an uns: bewerbung@immobilienfoto-award.de.
    Bitte beachten Sie, dass wir E-Mails mit Dateianhängen nur bis zu einer maximalen Gesamtgröße von 10 MegaByte (MB) annehmen können. Schreiben Sie bitte in die Mail auch den Ort und das Datum der Aufnahme, sowie Ihre vollständige Adresse. Sie können Ihrem Foto auch einen interessanten Titel geben.
  2. Schicken Sie Ihre Abzüge per Post an:
    Nowak Immobilien AG
    Stichwort: Immobilienfoto-Award
    Maximilianstraße 15
    83471 Berchtesgaden

Der Abzug sollte mindestens in der Größe 13x18 cm vorliegen. Schreiben Sie auf die Rückseite Ihres Bildes den Ort und das Datum der Aufnahme sowie Ihren Namen und Ihre Adresse (bitte leserlich schreiben). Auch einen interessanten Titel für Ihr Foto können Sie angeben.

Schreiben Sie bitte auf die Mail auch den Ort und Datum der Aufnahme, sowie Ihre vollständige Adresse. Sie können Ihrem Foto auch einen interessanten Titel geben.

Einreichungsende/Einsendeschluss der Fotos: 31.05.2012

Teilnahmebedingungen siehe unter:
www.immobilienfoto-award.de oder
www.facebook.com/ImmobilienfotoAward

Zweiter Teil des Wettbewerbes und Bekanntgabe der 10 besten Fotos: 08.06.2012
Anschließend erfahren Sie, wie es weitergeht.

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Ein neues Video über unsere Arbeitsweise ist verfügbar

Unter unserem Youtube-Kanal finden Sie ein neues Immobilienvideo.

Direktaufruf: www.youtube.com/embed/ZrZCr-Lt_xo

Wir hoffen es gefällt Ihnen und Sie können sehen, wie der Immobilienexperte Armin Nowak www.immobilienexperte.tv arbeitet.

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IMMOBILIEN_KOLUMNEN

Nowak Immobilien AG veröffentlicht zu aktuellen Themen der Immobilienwirtschaft künftig interessante IMMOBILIEN_KOLUMNEN

Direktaufruf: www.immobilienexperte.tv/home/immobilien-kolumne

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Angebotspreise für Wohnimmobilien legten massiv zu

Angebotspreise sind zwar keine Verkaufspreise, aber sie zeigen eine Tendenz bei der Preisentwicklung. In den letzten drei Monaten stiegen die Angebotspreise vom Immobilien in den großen Metropolen nach Angaben von ImmobilienScout24 massiv. Den Angaben liegen Zahlen von über zehn Millionen Immobilienangeboten für Häuser und Wohnungen zu Grunde. Wohnungen im Gebäudebestand wurden rund zwei Prozent teurer angeboten als noch vor drei Monaten. Die Hauspreise sind im selben Zeitraum um knapp ein Prozent gestiegen. Damit erreichen die Wohnungs- und Hauspreise mit 107,6 bzw. 103,1 die höchsten Werte seit Erstellung des Angebotspreisindex IMX. Von diesem Trend profitieren auch die Angebotspreise im Neubaubereich, die zuletzt eher stagnierten. Die Preiskurven für neu gebaute Häuser und Neubauwohnungen zeigen im ersten Quartal 2012 wieder deutlich nach oben: Insbesondere die Preise für Neubauwohnungen sind bundesweit um beinahe fünf Prozent angestiegen. Hierbei handelt es ich es sich jedoch teilweise auch um einen saisonalen Effekt, der im Neubaubereich regelmäßig im Frühjahr zu beobachten ist. Preistreiber waren München mit plus 5,4 Prozent, Berlin mit plus 4,9 Prozent und Köln mit plus 4,3 Prozent. Den aktuellen IMX finden Sie unter preisindex.immobilienscout24.de

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Eigentümerwechsel bei Eigentumswohnungen:
Wer zahlt wann wofür?

Der Käufer einer Eigentumswohnung tritt als so genannter Sondernachfolger in sämtliche Rechte und Pflichten des Verkäufers ein, allerdings erst mit Eintragung in das Grundbuch. Anders ist das nur bei der Zwangsversteigerung, wo die Rechte und Pflichten sofort mit dem Zuschlag übergehen. Die Zahlungspflicht für den Käufer entsteht auch dann erst mit seiner Eintragung in das Grundbuch, wenn im Kaufvertrag ein Lasten- und Kostenübergang mit der Übergabe des Besitzes vereinbart wurde. Der Verkäufer bleibt also gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von der Regelung im Kaufvertrag bis zur Eigentumsumschreibung zahlungsverpflichtet. Das betrifft auf jeden Fall solche Lasten und Kosten, die während seiner Zugehörigkeit zur Wohnungseigentümergemeinschaft rechtswirksam beschlossen wurden. Immer wieder kommt es vor, dass der neue Eigentümer eine Jahresabrechnung mit beschließt, die Zeiträume betrifft, zu denen er noch gar nicht im Besitz der Wohnung war. Für Nachforderungen ist dann er zahlungsverpflichtet, denn diese werden erst mit dem Beschluss rechtswirksam. Empfehlung: Der Käufer kann sich mit einer entsprechenden Ausgleichsregelung im Kaufvertrag gegen solche Zahlungsverpflichtungen absichern.

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Wettbewerb sucht lebenswerte Städte

In Zeiten rückläufiger Bevölkerungszahlen stehen Städte und Kommunen miteinander im Wettbewerb um Einwohner. In der Bundesrepublik gibt es neben einigen Wachstumgebieten auch solche, in denen die Bevölkerung schrumpft. Gemeinsam mit der Stiftung „Lebendige Stadt“ hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) jetzt den Wettbewerb „Lebenswerte Stadt – Natur und städtisches Leben ohne Widerspruch“ eröffnet. Dabei werden vorbildliche Projekten gesucht, die im Bereich urbaner Naturräume mit Weitsicht und Kreativität eine vielfältige innerstädtische Natur fördern und dabei die Bevölkerung aktiv einbeziehen. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 2. Juli 2012. Insgesamt sind sechs Auszeichnungen und Preisgelder in einer Gesamthöhe von 30.000 Euro zu gewinnen. Der Wettbewerb „Lebenswerte Stadt – Natur und städtisches Leben ohne Widerspruch“ richtet sich neben Kommunen auch an Naturschutzverbände und andere private Initiativen, die eigene Projekte gemeinsam mit ihrer Stadt oder Gemeinde einreichen können. Weitere Informationen zum Wettbewerb und zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Internet unter www.duh.de/lebenswertestadt.html.

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Steuerbonus für die Gartenarbeit

Wer bei der Gartenarbeit fremde Hilfe in Anspruch nimmt, kann einen Teil der anfallenden Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Der Steuerbonus kann entweder im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen oder von Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden könnten, wie zum Beispiel Rasen mähen oder Hecke schneiden. Dafür können Aufwendungen von bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Für aufwändigere Arbeiten, zum Beispiel das Richten des gepflasterten Gehwegs, gibt es zusätzlich einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Eigentümer, die an ihrem selbstgenutzten Haus oder der selbstgenutzten Eigentumswohnung Erhaltungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen, können den Staat jährlich mit bis zu 1.200 Euro an den Arbeitskosten beteiligen. Auch bei einer Neugestaltung des Gartens kann der Steuerbonus in Anspruch genommen werden. Steuerlich nicht abzugsfähig sind allerdings die Materialkosten. Die Aufwendungen sind im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Der Steuerabzug wird nur anerkannt, wenn die unbare Zahlung der erhaltenen Rechnung auf das Konto des Handwerkers bzw. Dienstleisters nachgewiesen werden kann.

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Konsum hat wieder größeren Stellenwert

Regelmäßig befragt TNS Infratest, Bielefeld, im Auftrag des Verbandes der Privaten Bau­sparkassen die Bundesbürger zu ihrem Sparverhalten. Das Sparziel „Konsum/Spätere Anschaffungen“ liegt im Frühjahr 2012 ganz vorne. Es weist einen Zuwachs gegenüber der Herbstumfrage von 2011 um 0,9 Prozentpunkte auf 58,5 Prozent auf. Auf Platz zwei folgt der bisherige Spitzenreiter „Altersvorsorge“. Dieses Sparziel verlor 11,7 Prozentpunkte und erreicht jetzt nur noch einen Wert von 54,2 Prozent. Drittwichtigstes Sparziel bleibt „Erwerb/Renovierung von Wohneigentum“ mit 50,5 Prozent nach zuvor 51,4 Prozent. Erst mit großem Abstand folgt das Sparziel „Kapitalanlage“, das um 1,9 Prozentpunkte auf 31,7 Prozent abnahm. Der Anteil der Sparer ist im Frühjahr 2012 deutlich niedriger als der der Nicht-Sparer. Das Verhältnis beträgt jetzt 44,1 Prozent zu 55,1 Prozent. Das entspricht einem Rückgang der Sparer um 7,0 Prozentpunkte bzw. einem Zuwachs der Nicht-Sparer um 6,6 Prozentpunkte.

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NOWAK IMMOBILIEN AG
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Telefon +49 (0) 8652 / 64000
Telefax +49 (0) 8652 / 64081
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Internet: www.nowak-ag.de

Verantwortlich: Nowak Immobilien AG
Firmensitz: Berchtesgaden
Amtsgericht Traunstein HRB 12975
Vorstand: Armin Nowak
Aufsichtsratsvorsitzende: Ursula Hölzl
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b und § 34 c der GewO
erteilt durch das Landratsamt BGL in 83425 Bad Reichenhall
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