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Die Firma NOWAK IMMOBILIEN AG wurde zum wiederholten Mal von BELLEVUE zum „ Best Property Agents “ im Berchtesgadener Land ausgezeichnet. Berchtesgaden, 7. Januar 2013 - Es gibt Sterne und Hauben für Hotels, Restaurants oder Weine. Was dort bereits Jahrzehnte lang üblich ist, findet sich jetzt auch im Bereich der Immobilienwirtschaft wieder. Das Immobilienunternehmen Nowak Immobilien AG gehört auch im Jahr 2013 wieder zu den besten Maklerunternehmen in Deutschland. Nach wie vor ist es das einzige Unternehmen im Raum Traunstein und dem Berchtesgadener Land, welches diese hohe Auszeichnung erhalten hat. In einem aufwändigen Analyseprozess hat das Immobilienmagazin „BELLEVUE“ aus sämtlichen weltweit eingereichten Daten von Immobilienmaklern die besten Unternehmen in Deutschland ermittelt. Welche Unternehmen BELLEVUE aufgrund ihrer Arbeit für gut befunden haben, können Immobilienkäufer an zwei Dingen erkennen. Erstens erhalten alle „Best Property Agents“ als Würdigung ihrer Arbeit eine Urkunde. Wenn Sie also demnächst einen Makler aufsuchen und in seinem Büro diese Auszeichnung entdecken, können Sie sicher sein, dass dieses Unternehmen die Kriterien Beratung, Erfahrung und Marktkenntnis überdurchschnittlich gut erfüllt. Und da die Ernennung zum „Best Property Agent“ ein Qualitätssiegel ist, werden diese Punkte von BELLEVUE jährlich aufs Neue überprüft. Nowak Immobilien legt Wert auf standardisierte Prozessabläufe und auf die qualifizierte Ausbildung der Angestellten. „Gerade die Immobilienwirtschaft ist vom Vertrauen der Kunden in die qualifizierte Dienstleistung abhängig“, so Immobilienexperte Armin Nowak aus Berchtesgaden, der die Urkunde entgegen nahm. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- IMMOBILIEN-KOLUMNE 1/2013: Das Bestellerprinzip bei Immobilien – ein Segen Nicht erst seit den Vorstößen des Hamburger Senats, welche populistisch motiviert sind, denken viele Immobilienmakler darüber nach, ob nicht das reine Bestellerprinzip (Wer zahlt, schafft an) auch in der Immobilienbranche Einzug finden soll. Derzeit ist es ja bekanntlich so, dass gerade in der Wohnraumvermittlung in den meisten Fällen der Mieter die Maklergebühren zu bezahlen hat, obwohl der Makler nicht von ihm, sondern vom Vermieter beauftragt wurde. Es wird sozusagen ein Vertrag (hier: Maklervertrag) zu Lasten „unbekannter Dritter“ abgeschlossen. Ein Novum in der Rechtsliteratur, in keinem anderen Geschäftsbereich ist so etwas möglich, so der Immobilienexperte Armin Nowak, IVD-Regionalbeirat für Südostbayern und Vorstand der Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sich die Mehrzahl der Juristen für das Bestellerprinzip aussprechen. Es hängt mit der rechtlichen Natur des Maklers nach §§ 652 ff. BGB zusammen, wo klar geregelt ist, dass er Mittler zwischen den Vertragpartnern ist. Die Vermittlertätigkeit soll nicht auf der Strecke bleiben. Interessanterweise lässt aber der § 654 BGB die Doppeltätigkeit nicht zu. Die Argumentation, dass die Mieten von den Vermietern einfach höher angesetzt werden, wenn diese den Makler zu bezahlen hätten, kann nicht greifen, da auch der Mietwohnungsmarkt oder Immobilienmarkt den Marktgesetzen nach Angebot und Nachfrage folgt. Oder anders ausgedrückt, wäre dies möglich, könnte der Verkäufer oder Vermieter schon jetzt höhere Preise verlangen, wenn der Markt dies hergibt. Der Makler erbringt ganz klar eine Dienstleistung für den Vermieter oder Verkäufer. Er bewirbt das Objekt, organisiert Besichtigungen, trifft zumeist auch die Vorauswahl der Miet- oder Kaufinteressenten. Die Kosten und der zeitliche Aufwand bei der Vermittlung von Immobilien, ob Kauf oder Miete, können durchaus enorm sein - ohne Anspruch, wenn es denn nicht klappt. Anzeigen, Termine vor Ort (die dann vom "Interessenten" nicht wahrgenommen werden), Anforderung von Unterlagen usw. Die Leistung des Maklers ist daher nicht zu unterschätzen. Das echte Bestellerprinzip, sollte nach wie vor auch die Möglichkeit offen lassen, rein für den Käufer oder Mieter tätig zu werden, wenn der Makler von diesem ausdrücklich beauftragt wurde. Es gibt immer noch genügend Mieter oder Käufer, die einfach nicht die Zeit haben, sich bei ihrem Umzug selbst um eine neue Bleibe zu kümmern. Diese sind gerne bereit, ein angemessenes Honorar zu bezahlen. Die Maklerprovision kann man sich aber als Kosten für längere Zeit vorstellen. Zwei Monatsmieten auf 20 Jahre sind dann 0,1 Monatsmieten pro Jahr. Übrigens: Vermieter haben den Vorteil, dass sie die Maklerkosten sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietungen und Verpachten geltend machen können. Das heißt, diese Kosten müssen nicht unbedingt auf den Mieter umgelegt werden. Zur Zeit bestimmen die regionalen Unterschiede, wer zahlt. In einigen Gegenden zahlt der Käufer/Mieter alles, in anderen schwer vermittelbaren Gegenden bekommen die Mieter noch einen Gutschein für den Möbelkauf dazu. Erfolgreich eingeführt wurde das Bestellerprinzip zum Beispiel in Canada. Hier wird der Makler grundsätzlich von dem Verkäufer (Vermieter) bezahlt, schließlich bietet der Makler ja die Ware an. Dann wäre damit doch jegliche Diskussion in Deutschland beendet. Übrigens: Das Bestellerprinzip wird von Nowak Immobilien AG schon seit Jahren praktiziert. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- München erneut Spitzenreiter Zum dritten Mal in Folge ist München Sieger des Städterankings 2012, das die DekaBank zusammen mit dem Immobilienmanager Magazin ausgelobt hat: Damit ist Bayerns Hauptstadt weiterhin Deutschlands attraktivster Immobilienstandort. Aber die Abstände zu den Verfolgern werden kleiner: Hamburg, Frankfurt am Main, Bonn und Düsseldorf haben aufgeholt. Die Ränge sechs bis zehn belegen Mainz, Köln, Münster, Karlsruhe und Nürnberg. München punktet vor allem bei der Lebensqualität, ausschlaggebend sind aber auch die sehr niedrige Arbeitslosenquote und die hohe Kaufkraft. Hamburg kann ebenfalls auf eine hohe Lebensqualität verweisen und ist überdies eine wachsende Stadt. Frankfurt zeigt Stärken in der Infrastruktur und auf dem Arbeitsmarkt. Eine bessere Platzierung als im Vorjahr hat Mainz erreicht, Karlsruhe dagegen verlor in der Wertung. Beste Stadt im Osten Deutschlands wurde Dresden. Insgesamt nahmen 32 deutsche Städte am Ranking teil, das die sechs Bereiche Arbeitsmarkt, Wohlstand, Demografie, Zentralität, Lebensqualität und Stabilität bewertete. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Energieausweis: Für zwei Drittel aller Immobilienkäufer wenig hilfreich Ab 2013 soll der Energieausweis für jede Immobilie Orientierung bei der Beurteilung der Energiebilanz geben. Aber nur rund zehn Prozent der Käufer fühlen sich durch den Energieausweis gut informiert. Das ist das Umfrageergebnis des aktuellen Immobilienbarometers von Interhyp und ImmobilienScout24 unter 2.025 Kaufinteressenten. Der Energieausweis ist zukünftig laut EU-Vorgabe vom Verkäufer unaufgefordert vorzuzeigen. Eine entsprechende Verordnung soll in Deutschland 2013 beschlossen werden. 84 Prozent der Käufer halten den energetischen Zustand einer Immobilie für sehr wichtig. 70 Prozent der Immobilienkäufer fühlen sich durch den Energieausweis aber gar nicht oder nur teilweise informiert. Über ein Drittel (36 Prozent) kritisiert, dass der Energieausweis nur über den Energieverbrauch, nicht aber über den energetischen Zustand eines Kaufobjektes informiert. Interessenten achten beim Kauf derzeit vor allem auf die Heizungsanlage, doppelt verglaste Fenster oder eine gute Außendämmung. Weniger Beachtung finden Solarthermieanlagen und Photovoltaikanlagen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Großbauprojekte wachsen den Managern über den Kopf Großflughafen Berlin-Brandenburg, Elbphilharmonie Hamburg oder Bahnhof Stuttgart 21 – die als Vorzeigeprojekte geplanten Bauwerke sorgen für unerfreuliche Schlagzeilen. Der neue Flughafen in Berlin sollte bereits 2011 eröffnet werden, doch Mängel beim Brandschutz sorgten immer wieder für Verzögerungen. Ob der neue Termin eingehalten werden kann, ist fraglich. Sicher ist hingegen, dass sich die Kosten von ursprünglich 2,8 auf mindestens 4,3 Milliarden Euro erhöhen. Der Bau der neuen Elbphilharmonie kam unlängst ins Stocken. Immerhin konnte sich der Hamburger Senat jetzt auf den Weiterbau verständigen. Die Kostenexplosionen sollen nun gedeckelt werden und Hoch-Tief darf weiter bauen. Die Gesamtkosten werden nach neuesten Angaben bei 575 Millionen Euro liegen. Ursprünglich sollte das Gebäude des Basler Architekturbüros Herzog & de Meuron 2010 fertiggestellt sein und 77 Millionen Euro kosten. Die Übergabe ist nun für Mitte 2016 geplant. Für Stuttgart 21 gibt es trotz massiver Proteste laut Bauminister Ramsauer jetzt kein Zurück mehr, obwohl sich auch dort Mehrkosten in Milliardenhöhe auftürmen. Und die Moral von der Geschicht? Lieber Bürger, ärger‘ Dich nicht! Ob chinesische Mauer, ägyptische Pyramiden oder Panama-Kanal – in ein paar Jahrhunderten fragt kein Mensch mehr nach den Kosten, falls die aktuellen Bauten dann überhaupt noch stehen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Preise für Immobilien im Bestand ziehen weiter an Der Hauspreis-Index EPX weist weiterhin einen soliden Wachstumskurs aus. Er erreicht mit einem Anstieg um 0,47 Prozent auf 108,31 Zählerpunkte einen neuen Spitzenwert. Vor allem die Entwicklung bei den bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern trägt zu dieser Entwicklung bei. Der Wert von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern setzt seinen seit März 2012 anhaltenden Aufwärtstrend fort und klettert auf die Rekordmarke von 116,84 Zählerpunkten. Eine gegenläufige Richtung schlagen die Preise von Eigentumswohnungen ein – ihr Teilindex sinkt um 0,92 Prozent. Die allgemeinen wirtschaftlichen Aussichten für 2013 sind moderat. Demgegenüber brummt der deutsche Wohnimmobilienmarkt. Die Nachfrage ist ungebrochen hoch und kann trotz steigender Baugenehmigungen kaum gedeckt werden. Immer mehr Menschen setzen zur privaten Altersvorsorge auf das Betongold. Wie im Vormonat ist vor allem die Nachfrage nach bestehende Ein- und Zweifamilienhäusern, die oft günstiger als Neubauten sind, angestiegen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Trinkwasserverordnung entschärft Der Deutsche Bundesrat hat die zweite Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Darin wurden die Untersuchungspflichten auf Legionellen entschärft. Hier die wichtigsten Änderungen für Grundeigentümer, Vermieter und Immobilienverwalter: Der Betreiber einer Anlage zur ständigen Wasserverteilung mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, der im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, wozu auch das Vermieten von Wohnungen gehört, Trinkwasser abgibt, muss die Wasserversorgungsanlage nunmehr alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Großanlagen sind Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Volumen oder Warmwasserleitungen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Es besteht grundsätzlich keine Anzeigepflicht der Warmwasserversorgungsanlagen mehr bei den Gesundheitsämtern. Eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen von 100 KBE/100 ml ist jedoch unverzüglich anzuzeigen. Eine Übersendung der Untersuchungsergebnisse, die unter dem technischen Maßnahmenwert liegen, entfällt. Die erste Untersuchung ist nun erst bis zum 31.12.2013 vorzunehmen und abzuschließen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, schicken Sie ihn bitte zurück an: info@nowak-ag.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Folgen Sie Nowak Immobilien AG bei Twitter: |