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25 Jahre Nowak Immobilien AG –
die Feierlichkeiten finden im neuen „Haus der Berge“ statt

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Das Haus der Berge in Berchtesgaden wurde am 10. Mai 2013 nach über vierjähriger Bauzeit eröffnet. Es ist nicht nur ein Informationshaus über den Nationalpark, sondern es vereint Informationszentrum, Umweltbildungswerkstätten und Außengelände zu einem Dreiklang. Das „Haus der Berge“ steht für ein Naturerlebnis mit allen Sinnen und soll Lust auf die Berge machen.

Kurz nach der Eröffnung am 21. Juni 2013 findet das Firmenjubiläum der Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden statt. Als Überraschung wir ein Künstler auftreten, welcher eine Show vorführt. Um was es sich genau handelt, wird noch nicht verraten. Die bereits geladenen Gäste werden einen unvergessenen Abend erleben.

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Erstmals wurde die Zertifizierung der Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden durch die Creditreform Rosenheim Karl KG mit dem CrefoZert vorgenommen.

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Rainer Wagatha, Prokurist - Mitglied der Geschäftsleitung der
Creditreform Rosenheim Karl KG und
Armin Nowak, Vorstand der Nowak Immobilien AG v.l.n.r.

.Mit einer Eigenkapitalquote von über 35% und einer guten Bilanzstruktur ist es dem Vorstand Armin Nowak wichtig gegenüber seinen Kunden ein Zeichen zu setzen, dass sich die Firma Nowak Immobilien AG in geordneten Verhältnissen befindet. Insbesondere als Verwalter und Treuhänder vom Fremdvermögen ist es wichtig professionell und sicher aufgestellt zu sein.

Die Firma Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden wurde am 20.06.1988 gegründet. Im Jahr 2000 wurde die Firma in eine nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft umgewandelt. Vorstand Armin Nowak ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten und Pachten. Als Immobilienexperte ist er ständiger Ansprechpartner für Rundfunk und Fernsehen. U.a. hat die Firma in der Pro7-Sendereihe: Drei Bewerber – ein Job mitgewirkt. Das Immobilienunternehmen ist auf die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zum Kauf oder zur Miete spezialisiert. Daneben werden noch Miethausverwaltungen und Verwaltungen nach dem WEG-Recht durchgeführt. Auch der Bereich Immobilienauktion wird von der Firma angeboten.

Das Bonitätsurteil basiert auf einer professionellen Jahresabschlussanalyse durch die Creditreform Rating AG, einer BaFin-zertifizierten Tochtergesellschaft der Creditreform AG, sowie den Bonitätsinformationen der Creditreform Wirtschaftsdatenbank. Zusätzlich werden die aktuelle
Situation und die Zukunftsperspektiven des bewerteten Unternehmens anhand einer persönlichen
Befragung durch einen Creditreform Experten vor Ort erfasst.

Nicht erst seit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise gewinnt die Dokumentation der eigenen Bonität
auch für kleine und mittlere Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Der drastische Anstieg von
Insolvenzen hat bei Lieferanten und Kapitalgebern Misstrauen geschürt und zu einer Verschärfung der Kriterien im Risikomanagement geführt. Verlangt werden Nachweise über die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. CrefoZert dokumentiert Ihre Unternehmensbonität. Als Instrument zur Darstellung der
Unternehmenssituation stärkt es Ihre Position in Verhandlungen mit Lieferanten und Kapitalgebern.

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Armin Nowak neuer Handelsrichter

.Armin Nowak, IVD-Regionalbeirat für Südostbayern und Vorstand der Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden ist als ehrenamtlicher Handelsrichter bei der Kammer für Handelssachen (KfH) am Landgericht Traunstein ernannt worden. Die Amtsperiode dauert fünf Jahre, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hatte Nowak vorgeschlagen. Die Kammer setzt auf die Mitwirkung von erfahrenen Unternehmern. Berufsrichter könnten in diesen speziellen Fällen auf den kaufmännischen Sachverstand und der berufsspezifischen Qualifikation der Fachrichter zurückgreifen, "was in aller Regel prompte und praxisgerechte Entscheidungen zur Folge hat". Kammern für Handelssachen sind spezielle Spruchkörper der Landgerichte. Es kommen dort Handelssachen auf Antrag des Klägers oder des Beklagten zur Verhandlung. Handelssachen sind u.a. allgemeine Handelsgeschäfte, Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse, Wettbewerbsrecht, Handelsregisterangelegenheiten, usw. Ein Kammergericht setzt sich aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern zusammen. Unter den drei Richtern besteht eine gesetzlich garantierte Gleichberechtigung, so dass jeder Richter mit einer Stimme votiert.

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Betongold: Jeder Fünfte will kurzfristig Immobilien kaufen

Betongold ist längst eine gängige Vokabel geworden. Sie steht für die sichere Investition in Immobilien. Anleger schauen sich um, wo sie in Zeiten des Null-Zins-Niveaus ihr Geld unterbringen sollen. Tatsächlich ist der aus angelegtem Kapital zu erwirtschaftende Zins inzwischen größtenteils niedriger als die Inflation. Immobilien sind daher auf Grund der langfristig zu erwartenden Wertsteigerung eine gute Alternative. Einkalkulieren sollten Anleger jedoch die im Vergleich mit anderen Investitionen hohen Erwerbsnebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbucheintragung usw. Trotz dessen ist Immobilieneigentum ein unverzichtbarer Faktor für den Vermögensaufbau. Laut Grundinvest Report wollen 22 Prozent der befragten Anleger noch innerhalb der nächsten Monate eine Immobilie kaufen. Die Nachfrage bleibt also weiterhin hoch. Vor allem die lukrativen Lagen in den Großstädten seien begehrt, insbesondere in München (35%) und Köln (33%) ist die Kaufbereitschaft hoch. Aber auch in Berlin, Hamburg und Frankfurt ist der Wille, eine Immobilien zu kaufen, stärker als im bundesdeutschen Durchschnitt..

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Wohnungsnot in Großstädten

Das Thema Wohnungnot ist vor der Bundestagswahl im September politisch geworden. In einem Land wie Deutschland erinnern sich viele noch an Zeiten echter Wohnungsnot. Davon sind wir heute weit entfernt. Wohnungsnot gibt es trotzdem – und zwar in den angesagten Vierteln der Großstädte. Wohnungen gibt es zwar genug, nur nicht am richtigen Platz. Verursacht wurde die derzeitige Lage durch den lange vernachlässigten Geschosswohnungsbau und überhaupt durch die viel zu geringe Neubautätigkeit der vergangenen Jahre. Das daraus resultierende Problem hat sich durch den Trend Zurück-in-die-Stadt noch verstärkt. Zu Recht macht der Mieterbund auf die Probleme aufmerksam. Er fordert als Gegenmittel strengere Mietgesetze und die Deckelung der Wiedervermietungsmieten. Doch das neue Mietrecht ermöglicht das bereits. Zudem werden Wohnkosten und Mieten in der öffentlichen Diskussion oft in einen Topf geworfen und für die Not verantwortlich gemacht. Die hohen Wohnkosten resultieren jedoch aus den in den letzten Jahren extrem gestiegenen Energiekosten, und die haben nun überhaupt nichts mit der Wohnungsnot zu tun. Das beste Mittel gegen Wohnungsnot ist Wohnungsbau – und ein ausreichendes Wohnungsangebot ist gleichzeitig der beste Mieterschutz.

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Wachsende Bevölkerung – wachsender Wohlstand

Das Magazin für politische Kultur, Cicero, titelt mit einer erstaunlichen Aussage: „Hurra, wir wachsen! Das Demografie-Wunder: Deutschland auf dem Weg zum 100-Millionen-Volk.“ Diese Annahme widerspricht allen heute verfügbaren Befunden. Die Argumentation stützt sich auf das Bevölkerungswachstum in der sachsen-anhaltinischen Stadt Halle, wo sich die Bevölkerungszahl zwischen 2009 und 2011 geringfügig erhöht hat. Aber das ist kein Beleg für Wachstum, sondern eher für das Gegenteil: Überall in den neuen Bundesländern gehen die Einwohnerzahlen massiv zurück, und dieser Effekt treibt die Menschen in die Städte. Denn in den ländlichen Gebieten dünnt sich allerorts die öffentliche Infrastruktur aus – von Schulen, über Arztpraxen bis zu Einkaufsmöglichkeiten. Die Städte wachsen also lediglich, weil ihr eigenes Umland immer unattraktiver wird. Halle ist neben Magdeburg die einzige kleine Wachstumsinsel in einem Ozean des Schrumpfens. In den zwei Jahren, in denen Halle 1.382 Einwohner hinzugewonnen hat, musste Sachsen-Anhalt einen Verlust von 42.939 Bewohnern vermelden. Wachstum sieht anders aus. Unbestritten ist allerdings der Zusammenhang zwischen wachsenden Bevölkerungszahlen und Wohlstand. Wo mehr Menschen leben und arbeiten erhöhen sich die Einnahmen – auch an Steuern und in der Rentenkasse. Davon profitieren alle. Deutschland wird höhere Bevölkerungszahlen aber nicht mehr aus sich selbst heraus generieren können, sondern kann davon profitieren, wenn junge, intelligente Menschen aus anderen Ländern bei uns leben wollen.

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Nachhaltige Architektur für eine erneuerbare Zukunft

So lautet auf Deutsch der Name der PLEA-Konferenz, die vom 10. bis 12. September an der Technischen Universität München stattfindet. Ist Zukunft denn erneuerbar, fragt sich der kritische Leser möglicherweise beim Lesen dieses Titels. Doch jeder weiß, was gemeint ist – unsere gebaute Welt entscheidet darüber, ob wir uns wohlfühlen. Und genau das ist der Focus dieser Veranstaltung. PLEA (Psychologistical Learning for Efficiency and Assurance) ist ein internationales Netzwerk von Experten aus Universitäten und der Baupraxis, das sich der Verbreitung der Prinzipien einer bioklimatischen Planung sowie der Anwendung natürlicher und innovativer Technologien für Architektur und Stadtplanung verschrieben hat. Die Energiewende stellt das Bauen vor große Herausforderungen. Häuser werden nicht mehr nur als Energieverbraucher gesehen, sondern sollen eine aktive Rolle bei der Energieerzeugung einnehmen. Es geht darum, welche technischen, sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte künftig bei der Planung von Gebäuden und Städten im Hinblick auf eine Versorgung mit erneuerbaren Energien zu beachten sind.

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Eigenbedarfskündigung zu beruflichen Zwecken

Die Absicht des Vermieters, eine Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken nutzen zu wollen, kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen. Das hat der Bundesgerichtshof, BGH, erstmals entschieden. Begründet wird dies mit der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit des Vermieters. Im entschiedenen Fall machte der Ehemann einer Anwältin Eigenbedarf geltend, weil seine Frau die Wohnung als Kanzlei nutzen wollte. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein berechtigtes Interesse des Vermieters nicht gegen die Interessen des Mieters abzuwägen ist. Die Belange des Mieters am Verbleib in der Wohnung finden ausschließlich im Rahmen der sogenannten „Sozialklausel“ Berücksichtigung. Diese Entscheidung stärkt die Vermieterrechte deutlich. Nach der bisherigen Rechtsprechung waren Eigenbedarfskündigungen nur zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung nicht nur zur Berufsausübung, sondern zumindest teilweise auch zum Wohnen benötigte. Die Entscheidung hat nicht nur für vermietende Freiberufler Bedeutung sondern auch für gewerbliche Vermieter von Wohnraum, die diesen zu anderen als Wohnzwecken benötigen (BGH, 26.09.2012, VIII ZR 330/11).

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Verantwortlich: Nowak Immobilien AG
Firmensitz: Berchtesgaden
Amtsgericht Traunstein HRB 12975
Vorstand: Armin Nowak
Aufsichtsratsvorsitzender: Rechtsanwalt Werner Böhnlein
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b und § 34 c der GewO
erteilt durch das Landratsamt BGL in 83425 Bad Reichenhall
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