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Armin Nowak, Vorstand der Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden, erhält den „Goldenen Ring“ als Auszeichnung für seine jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit als IHK-Prüfer.

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(Foto: v.l.n.r. Dr. Josef Amann, IHK Bereichsleiter Berufsbildung und Vorstand Armin Nowak)

Der Immobilienkaufmann und Immobilienexperte Armin Nowak ist bereits seit 1993 als ehrenamtlicher Prüfer für den Ausbildungsberuf „Bürokaufmann-/frau“ bei der IHK für München und Oberbayern tätig.

Auch in der Erwachsenenfortbildung ist er als IHK-Prüfer für „Geprüfte Immobilienwirte (IHK)“ seit 2005 als Prüfer tätig und wirkt seit 2008 auch im Ausschuss für die zentrale Prüfungsaufgabenerstellung bei der DIHK in Bonn für „Geprüfte Immobilienwirte (IHK)“„ mit.

Aus den Händen von Herrn Dr. Josef Amann erhielt er zusammen mit weiteren 56 Prüfern aus Rosenheim, Mühldorf, Traunstein und dem Berchtesgadener Land diese hohe Auszeichnung. Die Feierstunde fand im Kur- und Kongresszentrum Rosenheim statt.

Herr Armin Nowak ist auch als IVD-Regionalbeirat für das Berchtesgadener Land, als ehrenamtlicher Handelsrichter in Traunstein und als Kreisrat für das Berchtesgadener Land, tätig.


IMMOBILIEN-KOLUMNE 06/2015

Jetzt ist es durch -
die Maklergebühren zahlt nur noch der Vermieter

Nun ist das umstrittene Gesetz durch. Auch der Bundespräsident hat unterschrieben. Ab 01. Juni 2015 zahlen Mieter bei der Wohnungssuche keine Maklergebühren mehr. Künftig bezahlt nur noch der Auftraggeber den Makler und dies ist meistens der Vermieter. Für die Makler wird es jetzt noch wichtiger, ihre Leistungen darzustellen, damit die Vermieter aus Kostengründen ihre Wohnungen nicht selbst vermieten werden.

Übrigens: Bei Nowak Immobilien gilt bereits seit über 25 Jahren das Bestellerprinzip, was jetzt Gesetz ist. Für Sie als unsere Kunden ändert sich daher nichts.


Der alte Vorsitzende ist der neue Vorsitzende:
Armin Nowak einstimmig wieder gewählt.

.Einen kompetenteren Vorsitzenden gibt es nicht, so die Worte des scheidenden 2. Vorsitzenden Herrn Horst Finkenzeller. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mieten und Pachten sowie als ehrenamtlicher Handelsrichter verfügt der Haus-und Grundbesitzerverein Berchtesgaden und Umgebung mit Herrn Armin Nowak über einen absoluten Immobilienexperten.

Kein Wunder, dass in anderen deutschen Haus- und Grundstücksvereinen meistens nur Rechtsanwälte den Vorsitz inne haben. Wir können uns neben dem Immobilienexperten Armin Nowak auch noch die Anwaltskanzlei Walter Ritter für rechtliche Fragen unserer Mitglieder als Syndikus leisten.

 


Laien können Wertentwicklung von Immobilien nur schwer einschätzen

Viele Immobilienerwerber haben überhaupt keine Vorstellung von der Wertentwicklung der gekauften Immobilien. Nach einer Umfrage von Interhyp und ImmobilienScout24 interessieren sich 18 Prozent nicht für die zukünftige Wertentwicklung und 16 Prozent tun sich schwer, diese einzuschätzen. Dieses Desinteresse mag vielleicht bei Käufern verständlich sein, die sich sicher sind, ihr Immobilieneigentum auf keinen Fall weiter zu veräußern. Doch der Arbeitsmarkt und die Wechselfälle des Lebens fordern heute eine große Mobilität, und der Ankauf von Immobilien ist eine bedeutende Investition. Einige Ergebnisse der Befragung: Der Glaube, dass der Wertzuwachs die Inflation ausgleicht, hat gegenüber dem Vorjahr zum Bespiel deutlich abgenommen. Im Jahr 2014 ging noch jeder Zweite (51 Prozent) von einem Inflationsausgleich durch einen Immobilienkauf aus. Heute rechnen nur noch rund 43 Prozent damit. 2014 glaubte jeder Elfte an eine hohe Wertsteigerung, heute ist es jeder neunte Kaufinteressent. Besonders jüngere Kaufinteressenten zwischen 18 und 29 Jahre können die Wertentwicklung der Immobilien nicht einschätzen (21 Prozent), sie sind allerdings am zuversichtlichsten im Vergleich zu den übrigen Altersgruppen. 13 Prozent rechnen mit einer deutlichen Wertsteigerung, jeder Sechste (17 Prozent) geht von Verlusten aus. Wer gewappnet sein will, sollte sich nicht allein auf allgemeine Annahmen stützen, sondern einen Fachmann hinzuziehen.


BGH entscheidet: Wohnungseigentümer sind Verbraucher

Der Bundesgerichtshof, BGH, hatte im März gleich in drei Verfahren zu entscheiden, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher anzusehen sei. Diese Frage war bisher in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Bei der Entscheidung ging es um die Preisanpassungsklausel eines Versorgungsunternehmen und in einem der Fälle um einen Rückforderungsanspruch von rund 185.000 Euro für einen Lieferzeitraum von zweieinhalb Jahren. Die Vorinstanzen hatten in allen Verfahren ein wirksames Preisanpassungsrecht bejaht und zugunsten des Versorgungsunternehmens entschieden. Der BGH ist jetzt zu einem anderen Urteil gekommen: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, nämlich immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. Als entscheidend hat der Senat angesehen, dass eine natürliche Person ihre Schutzwürdigkeit als Verbraucher nicht dadurch verliert, dass sie durch den Erwerb von Wohnungseigentum kraft Gesetzes (zwingend) Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird. Die Wohnungseigentümergemeinschaft handelt beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten – wie hier dem Energielieferanten – im Sinne der privaten Vermögensverwaltung und nicht aus gewerblichem Interesse. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Vertragsschluss durch eine gewerbliche Hausverwaltung vertreten wird.


Haus versorgt Bewohner mit Strom, Wasser und Nahrung

Ein Haus, das seine Bewohner mit Energie versorgt nennt man Plus­energiehaus. Dafür gibt es schon einige Beispiele. Die Technische Universität München (TUM) und die University of Texas at Austin (UTA) gehen jetzt einen Schritt weiter: Sie entwerfen und bauen ein Haus, das fast vollständig aus nachhaltigen Materialien besteht und Wasser effizient aufbereitet. Das NexusHaus ist kostengünstig und erfüllt die Kriterien der Kreislaufwirtschaft nach dem Prinzip cradle-to-cradle. Es deckt den Strom- und Wasserbedarf der Bewohner weitgehend selbst ab und besteht zum Großteil aus nachwachsenden oder wieder verwendbaren Materialien. Das NexusHaus ist ein eingeschossiger Pavillon, in dem Wohn- und Schlafbereich als eigenständige Einheiten modular nebeneinander angeordnet sind. Sie sind verbunden durch den sogenannten Nexus. Das ist ein zusätzlicher Raum, der je nach Bedarf als Wintergarten, überdachte Terrasse oder vergrößertes Wohnzimmer dient. Im Sommer ist er Teil des Lüftungssystems, im Winter Puffer zwischen kalter Außen- und wärmerer Innenluft. Das Wort Nexus bezeichnet auch die Einbindung von Energie- und Wasserversorgung in das Wohnumfeld. Photovol­taikmodule auf dem Flachdach gewinnen den Strom für die Klimatisierung, Beleuchtung, Haushaltsgeräte und ein Elektrofahrzeug. Regenwasser wird in großen Speichertanks gesammelt und mithilfe eines Filtersystems zu Trinkwasser aufbereitet. Entwickelt werden zudem Konzepte für Urban Farming, die Nahrungsmittelproduktion in der Stadt. Mit dem NexusHaus startet das deutsch-amerikanische Team beim renommierten US-Wettbewerb Solar Decathlon 2015.


Möblierte Räume wirken nicht geräumiger

Viele zum Verkauf stehende Wohnungen oder Häuser werden vor der ersten Besichtigung durch Kaufinteressenten hergerichtet, damit sich der potentielle Käufer ein besseres Bild von den Nutzungsmöglichkeiten machen kann. Homestaging heißt dieses Aufhübschen im Fachjargon auf Neudeutsch. Ob Möblierung aber einen Raum größer oder geräumiger erscheinen lässt, kann nicht so ohne Weiteres gesagt werden. Wissenschaftler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) können diese Vermutung nicht bestätigen. „Unsere Studie zeigt, dass die Beziehung zwischen der Wahrnehmung von Innenräumen und der Möblierung wesentlich komplexer ist als gedacht“, sagt Dipl.-Psych. Christoph von Castell vom Psychologischen Institut der JGU. Obwohl die Innenraumgestaltung ein großes Thema ist, gibt es dazu kaum wissenschaftliche Belege. Die Ergebnisse zweier Studien deuten darauf hin, dass möblierte Räume als höher, aber auch als weniger geräumig empfunden werden. In Zeitschriften über Architektur oder Innenarchitektur finden sich viele Ratschläge für die Einrichtung von großen und kleinen Räumen. „Leider fehlt für praktisch all diese detaillierten Empfehlungen der empirische Nachweis“, sagt Christoph von Castell. „Wir können auf jeden Fall davon ausgehen, dass unsere Wahrnehmung der Raumdimensionen nicht mit der Empfindung von Geräumigkeit übereinstimmen muss“. Ein großer Raum wirkt also nicht unbedingt auch geräumig. Auch die Möblierung eines Raumes lässt ihn wohl nicht geräumiger wirken, sondern im Gegenteil eher etwas weniger geräumig.


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NOWAK IMMOBILIEN AG
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83471 Berchtesgaden
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Verantwortlich: Nowak Immobilien AG
Firmensitz: Berchtesgaden
Amtsgericht Traunstein HRB 12975
Vorstand: Armin Nowak
Aufsichtsratsvorsitzender: Rechtsanwalt Werner Böhnlein
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b und § 34 c der GewO
erteilt durch das Landratsamt BGL in 83425 Bad Reichenhall


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Fotos / Bilder / Grafiken: Nowak AG