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Armin Nowak, Vorstand der Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden, kandidiert wieder zum Mitglied der IHK-Vollversammlung für München und Oberbayern.

.Der Immobilienkaufmann und Immobilienexperte Armin Nowak, der bereits seit 2006 Mitglied im Regionalausschuss Berchtesgadener Land ist, kandidiert nun im Frühjahr 2016 auch wieder für die IHK Vollversammlung in München, das "Parlament der Wirtschaft". Aufgerufen zur Wahl sind rund 390.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung.

Er ist seit 1993 als ehrenamtlicher Prüfer für den Ausbildungsberuf: „Bürokaufmann-/frau“ bei der IHK für München und Oberbayern. Auch in der Erwachsenenfort-bildung ist er als IHK-Prüfer für „Geprüfte Immobilienwirte (IHK)“ seit 2005 als Prüfer tätig und wirkt seit 2008 auch im Ausschuss für die zentrale Prüfungsaufgabener-stellung bei der DIHK in Bonn für „Geprüfte Immobilienwirte (IHK)“„ mit.

Herr Armin Nowak ist auch als IVD-Regionalbeirat für das Berchtesgadener Land, als ehrenamtlicher Handelsrichter in Traunstein und als Kreisrat für das Berchtesgadener Land, tätig.


Das unabhängige Magazin FOCUS hat NOWAK IMMOBILIEN AG aus Berchtesgaden ausgezeichnet.

.Eigentlich ist es die Firma Nowak Immobilien AG ja gewöhnt ständig diverse Auszeichnungen zu erhalten, aber vom bekannten Fach- und Publikumsmagazin FOCUS wurde sie erstmals unter die besten Immobilienmakler Deutschlands gewählt.

Getestet und auch durch bundesweite Umfragen auch unter Kollegen wurden über 20.000 Makler getestet. Die Service-Qualität wurde am jeweiligen Internetauftritt, Sozial-Media-Präsenzt und jedweder direkter (telefonisch, persönlich) und indirekter (Exposés u. ä.) Kundenkontakt auf Kundenfreundlichkeit, Zuverlässigkeit, Schnelligkeit auch bezüglich bei Besichtigungs-terminen geprüft.

Im Berchtesgadener Land gab es nur zwei Preisträger, die den Test ebenso bestanden haben, wie die Nowak Immobilien AG. Firmenchef Armin Nowak gab das große Lob gleich an seine überragenden Mitarbeiterinnen Frau Ursula Hölzl und Frau Christine Ziegler weiter. „Nur durch eine gezielte Zusammenarbeit, die der alle Beteiligten am gleichen Strick ziehen, ist eine so überragende Leistung erst möglich“, so Immobilienexperte Armin Nowak. Dieses Ergebnis bestätigt unsere Arbeitsweis und ist Ansporn und Verpflichtung zugleich in der gewohnten Art auch in der Zukunft weiter zu machen.


Heizkessel maximal 30 Jahre „haltbar“

.Seit dem 1. Januar 2016 dürfen Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1986 eingebaut worden sind, nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1986 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Darauf weist Armin Nowak Vorstand vom Haus & Grundbesitzerverein Berchtesgaden hin. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau geprüft. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Nicht allen Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern droht ein Bußgeld: Wohnen sie in dem Haus bereits seit dem 1. Februar 2002, sind sie nicht dazu verpflichtet den Heizkessel auszutauschen. Im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, den Heizkessel auszutauschen.

Auch Niedertemperaturheizkessel oder Brennwertkessel müssen nicht ausgetauscht werden. Niedertemperaturheizkessel sind Heizkessel, die kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden können. Sie nutzen die im Brennstoff enthaltene Energie aber nicht so gut wie Brennwertkessel, weil sie immer noch Wärme, die in den Abgasen enthalten ist, ungenutzt durch den Kamin entweichen lassen. Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel, der den Energieinhalt (Brennwert) des eingesetzten Brennstoffes nahezu vollständig nutzt. Brennwertkessel entziehen die in den Abgasen enthaltene Wärme fast vollständig und setzen sie zusätzlich in Heizwärme um.


Ausnutzen von Maklerangaben im Internet durch Kaufinteressenten begründet keinen Provisionsanspruch des Maklers

.Internetanzeige des Maklers stellt keine provisionsrelevante Maklerleistung dar

Macht ein Immobilienmakler im Internet Angaben zu einem Kaufobjekt und wird dadurch ein Kaufinteressent auf das Objekt aufmerksam, so steht dem Makler kein Provisionsanspruch zu, wenn es später über einen anderen Makler zu einem Kaufvertragsschluss kommt. Denn allein eine Internetanzeige oder das Ausnutzen der angegebenen Informationen durch einen Kaufinteressenten stellen keine provisionsrelevanten Maklerleistungen dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall veröffentlichte eine Immobilienmaklerin eine ausführliche und bebilderte Beschreibung zu einer zu verkaufenden Eigentumswohnung auf einem Online-Immobilienportal. Über das Portal meldete sich im Juni 2012 ein Kaufinteressent. Im Rahmen eines anschließenden Telefonats kam es zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Im Rahmen des Telefonats wurden keine Angaben zum Verkäufer gemacht. Der vereinbarte Besichtigungstermin wurde nachfolgend abgesagt. Zu einem weiteren Kontakt zwischen Immobilienmaklerin und Kaufinteressent kam es nicht. Vielmehr erwarb dieser zu einem späteren Zeitpunkt über einen anderen Makler die Eigentumswohnung. Die Maklerin klagte daraufhin auf Zahlung ihrer Provision.

Kein Anspruch auf Maklerprovision

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Immobilienmaklerin. Ihr habe kein Anspruch auf Maklerprovision gemäß § 652 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn es habe an einer provisionsrelevanten Maklerleistung gefehlt.

Keine Nachweisleistung durch Immobilienmaklerin

In Betracht sei nach Ansicht des Landgerichts allein eine Nachweisleistung gekommen. Diese setze jedoch voraus, dass die Maklerin dem Kaufinteressenten Angaben zum Verkäufer gemacht habe. Denn nur so habe der Interessent in Kaufverhandlungen eintreten können. Angaben zum Verkäufer seien jedoch nicht gemacht worden.

Angaben zum Verkäufer ausnahmsweise nicht erforderlich

Zwar könne ausnahmeweise auf die Angaben zum Verkäufer verzichtet werden, so das Landgericht, wenn es dem Interessenten auf die Person des Verkäufers nicht ankomme, weil er sich etwa zunächst das Objekt anschauen wolle. Dies habe aber zumindest erfordert, dass der Interessent durch die Maklerleistung den konkreten Anstoß bekommen habe, sich um das Objekt zu bemühen. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Immobilienanzeige keine provisionsrelevante Maklerleistung

Zwar habe der Kaufinteressent nach Auffassung des Landgerichts aufgrund der Immobilienanzeige Anstoß genommen, das Objekt zu kaufen. Darin habe jedoch keine provisionsrelevante Maklerleistung gelegen. Ein Makler, der im Vorfeld einer Provisionsvereinbarung Angaben zu einem Objekt mache, handle stets auf eigenes Risiko. Nutze ein Kaufinteressent diese Angaben aus, begründe dies keinen Provisionsanspruch.


Kauf bricht Miete nicht

.Umso erstaunlicher ist es, dass viele Mieter und nicht am Immobilienmarkt tätige Personen glauben im Verkaufsfalle der von ihnen bewohnten Immobilie müssen sie einen neuen Miet- bzw. Pachtvertrag mit dem neuen Eigentümer abschließen.

Einige sind sogar der Meinung, sie müssten ausziehen. Dem ist nicht so, erklärt der Immobilienexperte Armin Nowak IVD-Regionalbeirat für Südostbayern und Vorstand der Nowak Immobilien AG aus Berchtesgaden. Gemäß BGB tritt der neue Eigentümer automatisch in alle Rechte und Pflichten des Voreigentümers ein. Das heißt, er muss dem Mieter nachweisen, zu welchem Zeitpunkt er Eigentümer ist und mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart hat, ab wann ihm die Miete zusteht. Am besten eignet sich hierzu ein Grundbuchauszug und ein Schreiben, auf dem auch der Voreigentümer mit unterschrieben hat. Nur so kann der Mieter, mit befreiender Wirkung, an den neuen Eigentümer die Miete bezahlen. Wenn sich der Mieter dies nicht nachweisen lässt, kann es ihm passieren, dass er doppelt Miete zahlen muss.

Wichtiger Hinweis: Unterschreiben Sie als Mieter nicht leichtfertig einen neuen Mietvertrag mit der Begründung die Vertragspartei des Vermieters und die Bankverbindung stimmen nicht mehr. Lassen Sie sich von Immobilieninvestoren, Maklern oder Hausverwaltern, die Ihnen etwas anderes erzählen, nicht beeindrucken.

Auch alle anderen Rechte des Voreigentümers wie Mieterhöhungsmöglichkeit oder Kündigungsmöglichkeit gehen auf den neuen Eigentümer über. Besonderes Augenmerk ist auf eine eventuell geleistete Kaution zu richten. Diese geht nicht automatisch über, der Verkäufer haftet noch so lange, bis er dem Mieter mitgeteilt hat, dass die Kaution auf den neuen Eigentümer übertragen wurde, wobei der Mieter seine Zustimmung erteilen muss. Sollte der Mieter seine Zustimmung zur Übertragung der Kaution nicht erteilen, muss der Voreigentümer diese zurückzahlen. Allerdings kann dann der neue Eigentümer aus dem Mietvertragsverhältnis diese vom Mieter neu anfordern.


Mehr Geld für Energiesparmaßnahmen

Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren wird erweitert.

.Hauseigentümer, die ihren Heizkessel austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten seit dem 1. April 2016 eine zusätzliche Förderung der KfW. Die KfW unterstützt neue Heizkessel und Lüftungsanlagen jedoch nur, wenn sie mit weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden. Bei einem Heizungstausch müssen Hauseigentümer zusätzlich die Einstellung der gesamten Heizungsanlage optimieren lassen. Förderbedingung ist auch, dass der alte Wärmeerzeuger kein Brennwertkessel ist und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt. Eine Austauschpflicht besteht in der Regel dann, wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist.

Wer sich für eine neue Lüftungsanlage entscheidet, erhält die Förderung nur, wenn gleichzeitig eine förderfähige energetische Maßnahme an der Gebäudehülle ausgeführt wird, etwa die Dämmung der Fassade. Lüftungsanlagen, die keine Wärmerückgewinnung haben, bekommen keine Förderung. Wird die energetische Sanierung aus eigenen Mitteln finanziert, gibt es künftig einen Investitionszuschuss von 15 Prozent, maximal 7.500 Euro, pro Wohneinheit. Bei der Kreditvariante beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 Prozent. Das sind bis zu 6.250 Euro, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.


Was bedeutet ein Leitzins von Null Prozent

.Die anhaltende Niedrigzinsphase erreicht einen nie da gewesenen historischen Tiefststand: Die Europäische Zentalbank hat den Leitzins auf null Prozent gesenkt.

Damit lockert sie die Geldpolitik der Eurozone mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket weiter. Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, will auf diese Weise die Banken dazu bringen, mehr Kredite zu vergeben. Er will damit das Wirtschaftswachstum stimulieren, das langfristige Inflationsziel erreichen und eine angeblich drohende Deflation vermeiden. Kritiker bezweifeln, dass die gewünschten Effekte eintreten werden. Manche Akteure werten es gar als Nervosität, die verdeutliche, dass die Geldpolitik ihre Ziele bislang nicht erreichen konnte. Zudem werde der Handlungsdruck für wirtschaftliche Strukturreformen in den Eurostaaten gesenkt. Der Banksektor spürt einen wachsenden Druck auf seine Erträge durch die anhaltende Niedrigzinsphase und die weitere Senkung der Einlagenzinsen. Sparer können kaum noch Zinsen erzielen. Die kapitalgedeckte Altersvorsorge, Lebensversicherungen und andere langfristige Sparformen leiden unter großen Belastungen. Sparer müssen sich auf ein weiteres Absinken ihrer Guthabenzinsen einstellen.

Hausbauer und Immobilienkäufer können sich dagegen freuen.

Nie zuvor war es günstiger, Immobilieneigentum zu finanzieren. Das erneute Absenken des EZB-Leitzinses habe aber keinen direkten Einfluss auf die Baufinanzierungszinsen, vermuten Finanzexperten. Im historischen Vergleich seien die Baugeld-Konditionen bereits heute sehr attraktiv Die Baufinanzierungszinsen entwickelten sich in den vergangenen Wochen rückläufig. Anfang März sank der Bestzins für 10-jährige Hypothekendarlehen weiter auf 1,05 Prozent.


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Verantwortlich: Nowak Immobilien AG
Firmensitz: Berchtesgaden
Amtsgericht Traunstein HRB 12975
Vorstand: Armin Nowak
Aufsichtsratsvorsitzende: Ursula Hölzl
Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 b und § 34 c der GewO
erteilt durch das Landratsamt BGL in 83425 Bad Reichenhall


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