KundenZeitung Herbst 2020

Seite 2 Herbst 2020 Impressum: Grabener Verlag GmbH, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel, E-Mail: info@grabener-verlag.de , © Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2020 Redaktion: Astrid Grabener v.i.S.d.P., Ulf Matzen, Tirza Renebarg, Herausgeber siehe Zeitungskopf Texte, Quellen, Bilder: Destatis, Finanzpartner.de, Dr. Klein Privatkunden AG, Accentro GmbH, IW-Köln, Bulwingesa, ifo-Institut, Bundesministerium der Justiz, Postbank, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut HWWI, Immowelt.de, Schleswig-Holsteinische Notarkammer, Stiftung Warentest, Bethge & Partner, AnwaltOnline.com, Bundesfinanzhof, Verband der Privaten Bausparkassen, Bun- desgerichtshof, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Haus & Grund, Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung, Heise Gruppe, PANASONIC Solar, Pixabay.de Druck/Layout/Grafik/Satz/Korrektur: hansadruck und Verlags-GmbH & Co KG, Kiel; Astrid Grabener, Leo Kont, Petra Matzen; Gunna Westphal Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Steuerfreier Immobilienverkauf: Aufpassen bei Vermietung! Wer eine Immobilie verkauft, die er vor weniger als zehn Jahren erworben und selbst genutzt hat, muss den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteu- ern, wenn er die Wohnung im Veräußerungsjahr kurzzeitig vermietet hatte (BFH, 03.09.2019, IX R 10/19). Im Streitfall hatte der Eigentümer die Woh- nung im Jahr 2006 erworben und bis April 2014 selbst bewohnt. Von Mai 2014 bis zur Veräußerung im Dezember 2014 vermietete er die Wohnung. Grundsätzlich sind Wohnungen von der Besteue- rung ausgenommen, die zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurden. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen vererben und vermachen meis­ tens kein Unterschied gemacht. Juristisch gesehen haben Erben und Vermächt- nisnehmer aber ganz verschiedene Rechte und Pflichten. Erbt eine Person oder eine Erbengemeinschaft, erhält sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen und wird Rechtsnachfolgerin des Verstorbenen. Will der zukünftige Erblasser ganz bestimmte Vermögensgegenstände, zum Beispiel Immobilien, Kunst- werke oder Geldbeträge, auf eine Person übertragen, kann er dies in einem Vermächtnis festlegen. Es ist auch möglich, ein befristetes Wohnrecht als Ver- mächtnis zu übergeben. Ein zukünftiger Erblasser kann seinen Nachlass mit einer testamentarischen Verfügung detailliert regeln. Er kann beispielsweise eine Person als Erben einsetzen und alle anderen durch ein jeweiliges Ver- mächtnis in der rechtlich angemessenen Höhe beteiligen. Immobilien vererben oder vermachen? Beides ist möglich. Foto: Stux | Pixabay Foto: Andreas Focke, Bundesfinanzhof Immobilien an die nächste Generation weitergeben Neues Gesetz zur Mobilisierung von Bauland Die Engpässe auf dem deutschen Wohnungsmarkt werden unter anderem durch eine schwerfällige Bürokratie verursacht. Ein neues Baulandmobilisie- rungsgesetz soll Abhilfe schaffen und dazu beitragen, eine nachhaltige Stadt- entwicklung zu ermöglichen und dem Wohnungsbau mehr Flächen zur Verfü- gung zu stellen. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Baugesetzbuches vor. Die Verbände begrüßen Flexibilisierungen bei der Bebauung, bemängeln je- doch eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen und eine Erweiterung der Baugebote. Hausratversicherung: Preisunterschiede je nach Wohnort ganz enorm Die Hausratversicherung wird in Deutschland häufig in Anspruch genommen. Die Versicherer regulierten im Jahr 2018 knapp eine Million Schäden bei bun- desweit rund 41 Millionen Haushalten. Die Hausratversicherung schützt bei Einbruch und Vandalismus, bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel sowie bei undichten Wasserleitungen. Erweiterungen kosten zusätzlich, beispielsweise für Glasbruch oder Fahrraddiebstahl. Die Stiftung Warentest hat die Preise ver­ glichen: Der günstigste Jahresbeitrag für einen Modellhaushalt lag bei 91 Euro, der teuerste bei 436 Euro. Entscheidend für den Preis ist der Wohnort, denn die Versicherer richten sich nach den Risiken in den verschiedenen Regionen. Mün- chen ist beispielsweise günstiger als Frankfurt. Ein individueller Rechner auf test.de gibt Auskunft über die verschiedenen Tarife. Kunden mit älteren Versi- cherungspolicen sollten ihren Vertrag auf Unterversicherung prüfen. Wenn der Hausrat im Wert gestiegen, die Versicherungssumme aber gleich geblieben ist, gibt es im Schadensfall weniger Geld. Frist für Baukindergeld läuft Ende 2020 ab Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat seit Anfang 2018 Familien beim Erwerb von Immo- bilieneigentum. Der Kaufvertrag muss nach dem 1.1.2018 unterschrieben worden sein, die Unterla- gen sollten bis 31.12.2020 der KfW vorliegen. Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro über maximal zehn Jahre, insgesamt 12.000 Euro für jedes Kind. Gebäudeversicherung: Über- gang beim Immobilienverkauf Der Bundesgerichtshof (BGH, 20.03.2020, V ZR 61/19) hat entschieden, dass ein Grundstücks- verkäufer nicht dazu verpflichtet ist, den Käufer über die Kündigung der Gebäudeversicherung auf- zuklären. Darauf muss er nur hinweisen, wenn er dem Käufer vor Vertragsabschluss erklärt hat, dass eine Versicherung besteht. Bestehende Versiche- rungen gehen erst mit der Grundbucheintragung auf den Käufer über. Wurde keine vertragliche Pflicht übernommen, kann der Verkäufer die Versi- cherung jederzeit beenden. Für Käufer ist Vorsicht geboten: Hat der Verkäufer die Versicherung nicht pünktlich bezahlt, besteht kein Versicherungs- schutz, auch wenn der Vertrag noch läuft.

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