Immobilien KundenZeitung Frühjahr 2023

Seite 3 Frühjahr 2023 Vermietende dürfen die Mietwohnung betreten Vermietende sind verpflichtet, die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Daraus folgt ein Anspruch des Vermieters, die Wohnung betreten zu dürfen – allerdings nicht einfach aus einem privaten Kontrollbedürfnis heraus. Für die Besichtigung müssen konkrete sachliche Gründe vorliegen, etwa die Durchführung notwendiger Arbeiten. In einem konkreten Fall hatte der Mietende dem Schornsteinfeger und Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verwehrt. Der Vermietende klagte dagegen. Das Gericht sah in den notwendigen Wartungsarbeiten am Schornstein und an mehreren Rauchmeldern hinreichende Gründe für das Betreten der Wohnung. Dafür sei keine besondere vertragliche Abrede erforderlich (AG Düsseldorf, 26.07.2022, Az. 236 C 127/22). Zweite Miete steigt stark Mieter zahlen zusätzlich zur Nettokaltmiete die Wohnungsnebenkosten, die oft als zweite Miete bezeichnet werden. Diese betrug im Jahr 2018 durchschnittlich rund 30 Prozent der Warmmiete. Innerhalb der Nebenkosten bilden die Kosten für Haushaltsenergie den größten Posten. Diese variieren je nach Gebäudetyp, Heizungsart, technischem Standard der Heizungsanlage und dem Grad der Wärmedämmung sowie nach individuellem Heizverhalten und Witterungsbedingungen. Die warmen Nebenkosten waren über einen längeren Zeitraum nahezu konstant. Im Oktober 2022 waren die Verbraucherpreise beispielsweise für Heizöl jedoch doppelt so hoch wie 2021. Foto: LUM3N, Pixabay Neue Pflicht zur Prüfung der Gasheizung Künftig steht in Wohngebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung und -optimierung an. Diese muss bis zum 15. September 2024 stattfinden. Das verlangt eine Verordnung der Bundesregierung vom ersten Oktober 2022. Zeigt die Untersuchung durch Fachleute Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde. Ziel der Verordnung ist, dass bestehende Heizungen möglichst effizient und bedarfsgerecht laufen. Beim hydraulischen Abgleich gilt für Wohngebäude mit mindestens zehn Wohnungen der 30. September 2023 als Stichtag, bis zum 15. September 2024 muss er in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohnungen stattfinden. Gefördertes Wohnen als soziales Investment In Deutschland fehlen nach Angaben einer Studie 700.000 Wohnungen Das ist das größte Wohnungsdefizit seit mehr als zwanzig Jahren. Am dringendsten fehlen bezahlbare Wohnungen und Sozialwohnungen. Das Forschungsinstitut bulwiengesa hat darauf eine Antwort: Es schlägt vor, gefördertes Wohnen verstärkt als Investment zu verstehen. Investoren hätten jahrelang einen Bogen um gefördertes Wohnen gemacht, die Zinswende mache Investitionen in diesem Bereich jetzt wieder attraktiver. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten Herausforderungen. Das Ziel der Bundesregierung, jährlich rund 400.000 Wohnungen neu zu bauen, davon 100.000 Sozialwohnungen, ist ambitioniert. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften können es nicht allein umsetzen. Privates Kapital in großem Umfang ist notwendig und kann einen Beitrag zur Lösung des sozialen Problems leisten. Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rückbau verlangen Ein Wohnungseigentümer hatte seine Wohnung in Berlin umgebaut und dabei eigenmächtig den über seiner Wohnung liegenden, im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden in die Baumaßnahmen mit einbezogen. Die Eigentümergemeinschaft wurde nicht informiert. Der Eigentümer vergrößerte abweichend von der Teilungserklärung auf diese Weise sein Sondereigentum. Die Gemeinschaft sah sich in ihren Rechten beeinträchtigt, klagte auf Beseitigung und bekam recht: Das Gericht bestätigte den Anspruch der Gemeinschaft auf Beseitigung der Baumaßnahmen. Der Eigentümer habe unerlaubt gehandelt und sei zum Rückbau verpflichtet. Ob die Maßnahmen mangelfrei ausgeführt wurden und ob der Verwalter zuvor zugestimmt hatte, sei irrelevant (LG Berlin, 07.07.2022. Az. 85 S 16/21 WEG). In den ohnehin schon teuren Metropolen haben sich Mietwohnungen zwischen 2021 und 2022 weiter verteuert. Mieten steigen in Deutschland wieder schneller Foto: M. Spark, Pixabay Zwei große Immobilienportale im Internet stellen übereinstimmend einen spürbaren Anstieg der Mieten fest. In den deutschen Großstädten hat sich der Mietenanstieg überdies im vergangenen Jahr deutlich beschleunigt. In 75 von 79 untersuchten Städten haben sich die Angebotsmieten erhöht – in der Spitze um 13 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Analyse von immowelt. Nachdem die Mietpreisentwicklung 2021 spürbar an Dynamik verloren hatte, kam es 2022 vielerorts wieder zu deutlicheren Anstiegen. Während die Angebots-Kaltmieten bundesweit nur um ein Prozent stiegen, zogen die Warmmieten durch die erhöhten Energiekosten laut Immoscout24 deutlich stärker an. Die Gesamtentwicklung der Wohnkosten bremse die Preisanstiege bei den Kaltmieten und wirke sich auf die Nachfrage aus: In der gesamtdeutschen Betrachtung verschiebt sich die Nachfrage von Bestand zu Neubau nur leicht.

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