Impressum: Grabener Verlag GmbH, Niemannsweg 8, 24105 Kiel, E-Mail: info@grabener-verlag.de, © Grabener Verlag GmbH, Kiel, 2025 Redaktion: Astrid Grabener v.i.S.d.P., Ulf Matzen, Herausgeber: siehe Zeitungskopf Quellen, Bilder: VBI, DUH, DBU, HDH, BMWSB, Destatis, ifo-Institut, ZIA, GREIX, IfW Kiel, BBSR, BGH, IVD, EZB, Bankenverband, Hans-Böckler-Stiftung, ImmobilienScout24, Dr. Klein Privatkunden AG, VDI, Deutsches Institut für Urbanistik Difu, HH Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BFW, Drees & Sommer SE, DGNB, HBC Hochschule Biberach, bulwiengesa AG, Enpal B.V., Bundesbank, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V., TU Dresden, IW-Köln, Stiftung Warentest, Bund der Steuerzahler e.V., Deutscher Mieterbund, Deutsches Institut für Urbanistik, Pixabay Druck/Layout/Grafik/Satz: Saxoprint; Astrid Grabener, Petra Matzen Vorbehalt: Alle Berichte, Informationen und Nachrichten wurden nach bestem journalistischen Fachwissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können nicht übernommen werden. Seite 2 Herbst 2025 Rechtzeitig an das Heizen im Winter denken Der Anteil von Wärmepumpen als primäre Heizung hat sich innerhalb von zehn Jahren verdoppelt – das ist eine Überlegung wert. Mehr als zwei Drittel der im Jahr 2024 fertiggestellten knapp 76.100 Wohngebäude nutzen Wärmepumpen als primäre Energiequelle, also überwiegend zum Heizen. Im Vergleich zu 2014 (31,8 Prozent) hat sich dieser Wert mehr als verdoppelt. Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: In 74,1 Prozent aller im Jahr 2024 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser wurde eine Wärmepumpe als primäre Heizenergie genutzt, in Mehrfamilienhäusern war dies deutlich seltener der Fall (45,9 Prozent). Übrigens: Viele Wärmepumpen können den Kältekreislauf umkehren und auf diese Weise kühlen. Die aktive Kühlung bietet eine hohe Leistung, verbraucht aber relativ viel Strom. Passive Kühlung ist energiesparender. Bei Streit unter Nachbarn geht es sehr oft um Grenzabstände, beispielsweise auch darum, wie hoch eine Hecke sein darf. Foto: ©, Cornell Fruehauf, Pixabay Wie hoch darf die Hecke sein? Foto: © Vika Glitter, Pixabay Foto: © AG, Grabener Verlag, Kiel, 2025 Neue Wohnformen eröffnen neue Chancen Die Lebensbedingungen und damit die Anforderungen an Wohnungen ändern sich. Die Antwort darauf sind neue Wohnformen. Verschiedene Konzepte, die über traditionelle Wohnmodelle hinausgehen, zeichnen sich durch Gemeinschaft, Indi- vidualität oder Nachhaltigkeit aus. Eine dieser neuen Wohnformen ist das sogenannte Micro-Living. Eine zentrale Strategie zur Schaffung neuer Micro- Living-Einheiten ist die Umnutzung bestehender Gebäude. Durch Konversionen können leerstehende Gewerbeimmobilien in Mikro-Apartments, Serviced Apartments, Coliving- oder Senior-LivingEinheiten umgewandelt und revitalisiert werden. Bessere Stimmung beim Bau Die Wohnraumknappheit war bereits zum Zeitpunkt der Bundestagswahl 2021 ein vorherrschendes Thema – und das ist sie immer noch. Die Stimmung der Unternehmen im Wohnungsbau hat sich im April jedoch etwas verbessert. Wie das ifo Institut in München mitteilt, stieg das Geschäftsklima für diese Branche. Sowohl die aktuelle Lage als auch die Erwartungen der Unternehmen legten zu. „Die Stimmung im Wohnungsbau hellt sich auf – wenn auch auf niedrigem Niveau“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. „Ob das geplante Infrastrukturpaket der Regierung schon Wirkung zeigt, ist noch ungewiss. Momentan setzen die Unternehmen wohl eher auf einen allgemeinen Aufschwung der Bauwirtschaft.“ Finanzierung: Konditionen weiterhin stabil Im zurückliegenden Jahr hat der EZB-Rat regelmäßig die Senkung der Leitzinsen beschlossen. Sowohl die Gesamtinflation als auch die Kerninflation sind zurückgegangen. Diese Entscheidungen spiegeln die Einschätzung der Inflationsaussichten wider und sind ein ermutigendes Signal für Immobilienkäufer:innen. Eigentlich wäre zu erwarten, dass dann auch die Baukredite günstiger werden. Das ist jedoch bisher nicht in großem Umfang der Fall. Als Grund wird die milliardenschwere Schuldenaufnahme der neuen Bundesregierung angesehen. Rückblickend auf die letzten drei Jahre sind die Konditionen für die Finanzierung von Immobilienobjekten dennoch stabil geblieben und bieten Interessierten aufgrund der nach wie vor günstigen Immobilienpreise gute Chancen für den Immobilienerwerb. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige grundlegende Feststellungen zur Höhe von Hecken getroffen. Im zugrunde liegenden Fall ging es um benachbarte Grundstücke. Auf dem einen Grundstück befindet sich seit den 1960er Jahren entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Aufschüttung. Im Jahr 2018 pflanzte die Nachbarin auf dieser Aufschüttung Bambus, der inzwischen eine Höhe von sechs bis sieben Metern erreicht hat. Der Kläger verlangte den Rückschnitt. In seinem Urteil vom 28.03.2025 (Az. V ZR 185/23) entschied der Bundesgerichtshof (BGH): „Hält ein Grundstückseigentümer bei einer Anpflanzung die im Landesnachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände nicht ein, kann dem Nachbarn ein Anspruch auf Beseitigung zustehen.” Eine Höhenbegrenzung für Hecken gibt es jedoch zumindest in Hessen nicht. In anderen Bundesländern gilt: Wird auf einem höher gelegenen Grundstück eine Hecke gepflanzt, ist die zulässige Heckenhöhe grundsätzlich von der Stelle aus zu messen, an der die Hecke aus dem Boden austritt. Die künstliche Aufschüttung sei nicht relevant, da sie bereits vor Jahrzehnten erfolgte.
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