Immo-News / Herbst 2025

Seite 3 Herbst 2025 Grundsteuer: Neuregelung verfassungswidrig? Die Berechnung und Erhebung der Daten für die bundesweite Festsetzung der neuen Grundsteuer Anfang 2025 hat für viel Verdruss gesorgt. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Verein Haus & Grund unterstützen mehrere Immobilieneigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren. Inzwischen wurden Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht. Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Sachsen und Berlin-Brandenburg haben die Klagen jedoch abgewiesen. Das Finanzgericht Köln hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass es keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Bundesmodell sieht. Die Revision wurde jedoch zugelassen. Das Hessische Finanzgericht (FG) hat entschieden, dass die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) verfassungsgemäß ist. Hamburg hat Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer festgelegt. Noch sind keine Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig. Mietwohnungen: Nachfrage deutlich gestiegen Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist im zweiten Quartal 2025 in allen Regionen Deutschlands durchschnittlich um sechs Prozent gestiegen – sowohl bei Bestandsimmobilien als auch bei Neubauten. Bestandsimmobilien im ländlichen Raum waren mit einem Plus von neun Prozent innerhalb eines Quartals so stark nachgefragt wie seit 2023 nicht mehr. In den Metropolen fiel das Suchaufkommen mit plus vier Prozent vergleichsweise moderat aus. Im Umland wird stärker gesucht: plus sieben Prozent. In den kreisfreien Städten stieg die Nachfrage im zweiten Quartal 2025 um acht Prozent und damit doppelt so stark wie in den Metropolen. Die hohe Nachfrage macht den Bedarf an Wohnraum nicht nur in den Metropolen, sondern auch in den Städten der zweiten Reihe deutlich. Smart-Home: Wenn ohne Internet das Licht nicht angeht Neue Technik soll das Leben seit jeher vereinfachen. Doch die fortschreitende Digitalisierung erhöht nicht immer den Wohnkomfort. Foto: © u_bgvnn9wq2r, Gerd Altmann, Pixabay Hohe Mieten in Großstädten Die Nachfrage nach Mietwohnungen steigt vor allem in den kreisfreien Städten kontinuierlich an. Während die Mieten in Berlin zuletzt nicht mehr so stark unter Druck standen, verzeichneten Köln, Leipzig und Stuttgart besonders starke Mietsteigerungen. In Stuttgart ist die Mietpreisentwicklung besonders dynamisch: Im ersten Quartal 2025 stiegen die Angebotsmieten bei Neuvermietung im Bestand um 1,9 Prozent – so stark wie seit 2022 nicht mehr. In Köln stiegen die Angebotsmieten im Neubau um 2,4 Prozent und in Leipzig um 2,3 Prozent. Mietsuchende müssen sich in Deutschland weiterhin auf eine starke Konkurrenz einstellen – vor allem in den Metropolen, wo die Nachfrage seit Jahren steigt. Mietpreisbremse: Wichtiges Instrument oder Bremse des Wohnungsbaus? Die hohen Mieten in den Großstädten sind zu einer großen Belastung geworden. Die verlängerte Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieter übermäßig belastet werden. Leider bremst sie auch den Wohnungsbau, der das Problem grundsätzlich lösen könnte. Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 erstmals in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Danach darf der Mietpreis bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nun hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Die Begründung: Die Bundesregierung benötigt Zeit, um bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu schaffen – etwa durch den sogenannten „Bau-Turbo“. Denn steigende Mieten werden nur durch mehr bezahlbare Wohnungen abzuwenden sein. Smart-Home-Systeme, die morgens automatisch die Rollläden hochfahren und die Kaffeemaschine anstellen, sollen das Leben leichter machen. Stiftung Warentest hat 14 Systeme geprüft und untersucht, welche Modelle zuverlässig, leicht zu bedienen und mit anderen Geräten kompatibel sind. Vier Produkte erreichten die Note „Gut”, zwei sind nur „ausreichend”. Die Preise der Geräte reichen von 50 bis 397 Euro. Der Rat der Warentester lautet: Nutzer sollten sich vor dem Kauf genau überlegen, was sie brauchen. Ein Produkt ist besonders leicht zu bedienen, ein anderes besonders datensparsam und zwei sind breit kompatibel. Drei Systeme sind besonders störanfällig. Im Test zweier Anbieter ging ohne Internet das Licht nicht mehr an. Drei Systeme lassen sich komplett offline betreiben. Mehr Informationen gibt es unter www.test.de/smarthome. Zu große Hitze in der Wohnung Quelle: ©Gerd Altmann, Pixabay Der vergangene Sommer hat wieder Hitzerekorde gebracht. Der Deutsche Mieterbund weist jedoch darauf hin, dass ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung grundsätzlich kein Mangel ist, selbst in einer Dachgeschosswohnung nicht. Wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies jedoch einen Kündigungsgrund darstellen und Ersatzansprüche auslösen etwa für gekaufte Möbel (VerfGH Bln, Az. 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (AG Hamburg, Az. 46 C 108/04). Vermieter:innen müssen die Mietwohnung in einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand versetzen. Sie können beispielsweise Außenjalousien anbringen lassen. Verlangen können Mieter:innen diese jedoch nicht, denn es liegt im Ermessen der Vermieter:innen, wie sie einen Mangel beseitigen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MzY3MzA=