„Bau-Turbo“ beschlossen

Die Kräne sollen sich wieder drehen – der Bedarf an neuen Wohnungen ist groß.

Die Kräne sollen sich wieder drehen – der Bedarf an neuen Wohnungen ist groß.
Foto: © PIRO4D, Pixabay

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen – den sogenannten Bau-Turbo. Damit erhalten Kommunen, Bauunternehmen und Bauwillige die Möglichkeit, schneller und flexibler zu bauen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Baugesetzbuch zu ändern, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Aus durchschnittlich fünf Jahren Planungszeit sollen dann nur noch zwei Monate werden. Der „Bau-Turbo” soll für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen, bezahlbaren Wohnraum schaffen. Die wichtigsten Neuerungen: Ein bis zum 31. Dezember 2030 befristetes Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften soll erlaubt sein. Eine intensivere Wohnbebauung soll ermöglicht werden, beispielsweise durch Aufstockung, Anbauten oder das Bauen in der zweiten Reihe. Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter www.bmwsb.bund.de/wohnungsbau-turbo.