Wie hoch darf die Hecke sein?

Wie hoch darf die Hecke sein?

Bei Streit unter Nachbarn geht es sehr oft um Grenzabstände, beispielsweise auch darum, wie hoch eine Hecke sein darf.
Foto: © Cornell Fruehauf, Pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige grundlegende Feststellungen zur Höhe von Hecken getroffen. Im zugrunde liegenden Fall ging es um benachbarte Grundstücke. Auf dem einen Grundstück befindet sich seit den 1960er Jahren entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Aufschüttung. Im Jahr 2018 pflanzte die Nachbarin auf dieser Aufschüttung Bambus, der inzwischen eine Höhe von sechs bis sieben Metern erreicht hat.

Der Kläger verlangte den Rückschnitt. In seinem Urteil vom 28.03.2025 (Az. V ZR 185/23) entschied der Bundesgerichtshof (BGH): „Hält ein Grundstückseigentümer bei einer Anpflanzung die im Landesnachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände nicht ein, kann dem Nachbarn ein Anspruch auf Beseitigung zustehen.” Eine Höhenbegrenzung für Hecken gibt es jedoch zumindest in Hessen nicht.

In anderen Bundesländern gilt: Wird auf einem höher gelegenen Grundstück eine Hecke gepflanzt, ist die zulässige Heckenhöhe grundsätzlich von der Stelle aus zu messen, an der die Hecke aus dem Boden austritt. Die künstliche Aufschüttung sei nicht relevant, da sie bereits vor Jahrzehnten erfolgte.