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Der vergangene Sommer hat wieder Hitzerekorde gebracht. Der Deutsche Mieterbund weist jedoch darauf hin, dass ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung grundsätzlich kein Mangel ist, selbst in einer Dachgeschosswohnung nicht. Wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies jedoch einen Kündigungsgrund darstellen und Ersatzansprüche auslösen etwa für gekaufte Möbel (VerfGH Bln, Az. 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (AG Hamburg, Az. 46 C 108/04).
Vermieter:innen müssen die Mietwohnung in einen zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand versetzen. Sie können beispielsweise Außenjalousien anbringen lassen. Verlangen können Mieter:innen diese jedoch nicht, denn es liegt im Ermessen der Vermieter:innen, wie sie einen Mangel beseitigen.