Die Berechnung und Erhebung der Daten für die bundesweite Festsetzung der neuen Grundsteuer Anfang 2025 hat für viel Verdruss gesorgt. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Verein Haus & Grund unterstützen mehrere Immobilieneigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren. Inzwischen wurden Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht. Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Sachsen und Berlin-Brandenburg haben die Klagen jedoch abgewiesen. Das Finanzgericht Köln hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass es keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Bundesmodell sieht. Die Revision wurde jedoch zugelassen. Das Hessische Finanzgericht (FG) hat entschieden, dass die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) verfassungsgemäß ist. Hamburg hat Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer festgelegt. Noch sind keine Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig.