Steuern sparen bei Vermietung

Immobilienbesitz dient manchmal dazu, Steuern zu sparen. Manche Steuergestaltungsmodelle schießen aber weit über das Ziel hinaus. Hier hat der Bundesfinanzhof (BFH, 20.06.2023, IX R 17/21) nun einen Riegel vorgeschoben: Wird eine Immobilie mit mehr als 250 Quadratmetern Wohnfläche vermietet, können Verluste aus der Vermietung nicht ohne weiteres mit anderen Einkünften verrechnet werden. Im Streitfall hatten Eltern drei Villen mit jeweils mehr als 250 Quadratmetern Wohnfläche erworben. Sie vermieteten die Objekte unbefristet an ihre volljährigen Kinder. Aus der Vermietung erzielten sie jährliche Verluste zwischen 172.000 Euro und 216.000 Euro.