Mieterhöhung: Was ist erlaubt?

Die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt spitzt sich weiter zu. In 69 von 80 Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sind die Mieten innerhalb eines Jahres gestiegen. Bis zu 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren sind zulässig. Wer neu in eine Mietwohnung zieht oder eine Mieterhöhung erhält, kann sich darauf verlassen, dass die Miete für mindestens 15 Monate unverändert bleibt. Ein neues Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach dem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung gestellt werden. Ist das Mieterhöhungsverlangen berechtigt, wird die erhöhte Miete ab dem dritten Monat fällig. Wird eine Mietwohnung modernisiert, kann die Miete ebenfalls erhöht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich tatsächlich um Modernisierungsmaßnahmen und nicht um Instandhaltungsmaßnahmen handelt.